RS VwGH Erkenntnis 1986/11/05 84/11/0258

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Veröffentlicht am 05.11.1986
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Rechtssatz

Die Grundsätze des E vom 22.10.1986, 85/11/0067, gelten auch dann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Monates nach Konkurseröffnung gem § 26 AngG vorzeitig austritt.

Im RIS seit
11.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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