Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ihr Stammkapital wird zu 85 % von ihrem alleinigen Geschäftsführer FS gehalten. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde F wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum Jänner 1994 bis Oktober 1997 Kommunalsteuer für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers FS vorgeschrieben. Wegen der nicht fristgerechten Entrichtung der Abgabe wurde zusätzlich ein Säumniszuschlag von 6.232 S festgesetzt. Die Berufung gegen diesen Bescheid wie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: ABGB §1151;AngG;EStG 1988 §22 Z2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Die Kündigungsfristen des AngG sowie der Anspruch auf Urlaub, Abfertigung, und Überstundenentlohnung sind Rechtsfolgen eines (speziellen) Arbeitsverhältnisses iSd Arbeitsrechts. Bei Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 26. Jänner 1981 erließ die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates auf Grund der §§ 9, 10, 14 und 15 des Notarversicherungsgesetzes 1972 - NVG 1972, BGBl. Nr. 66, gegenüber dem Erstbeschwerdeführer einen Beitragsabrechnungsbescheid, der betreffend den am 31. Oktober 1980 aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedenen Zweitbeschwerdeführer für das Jahr 1980 eine Beitragsverpflichtung in der Höhe von S 140.156,17 auswies. Der genannte Betrag gründete sich au... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AngG §23;AngG §23a;NVG 1972 §10 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Abfertigung" iSd § 10 Abs 1 Z 1 NVG 1972 sind nicht nur solche Leistungen zu verstehen, auf die nach dem AngG ein gesetzlicher Anspruch besteht; vielmehr fallen darunter auch darüberhinausgehende Abfertigungen, die anläßlich der Beendigung des Dienstverhältnisses au... mehr lesen...