Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ihr Stammkapital wird zu 85 % von ihrem alleinigen Geschäftsführer FS gehalten. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde F wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum Jänner 1994 bis Oktober 1997 Kommunalsteuer für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers FS vorgeschrieben. Wegen der nicht fristgerechten Entrichtung der Abgabe wurde zusätzlich ein Säumniszuschlag von 6.232 S festgesetzt. Die Berufung gegen diesen Bescheid wie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: ABGB §1151;AngG;EStG 1988 §22 Z2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Die Kündigungsfristen des AngG sowie der Anspruch auf Urlaub, Abfertigung, und Überstundenentlohnung sind Rechtsfolgen eines (speziellen) Arbeitsverhältnisses iSd Arbeitsrechts. Bei Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 30. September 1986, AZ 4 Sa 31/86, wurde über das Vermögen der K-GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet; dieses wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 13. Oktober 1987 gemäß § 67 Abs. 1 Z. 8 AO eingestellt wurde. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 26. November 1987 wurde ausgesprochen, daß ein Konkursverfahren von Amts wegen nicht eröffnet wird. Am 3. Oktober 1986 schloß der Beschwerdeführer mit der genannten Gesellschaft einen sc... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §10;IESG §1 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ein Provisionsanspruch setzt das Zustandekommen des vermittelten Geschäftes voraus. Daß den Vermittler kein Verschulden am Scheitern des geplanten Projektes trifft, löst noch keinen Provisionsanspruch aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...