Norm: AÖSp §41
Rechtssatz: Die Vorteile der AÖSp kommen dem Spediteur auch dann zugute, wenn er die Versicherung bei einem nicht vom Verband betrauten Versicherer abschließt. Wesentlich ist nur, daß die Versicherung inhaltlich den SVS entspricht. Entscheidungstexte 7 Ob 1/89 Entscheidungstext OGH 19.01.1989 7 Ob 1/89 Veröff: EvBl 1989/118 S 457 = WBl 1989,161 = VersRdSch... mehr lesen...
Norm: AÖSp §41SVS §10 Abs1
Rechtssatz: Die dem Versicherten nach § 10 Z 1 SVS abliegende Verpflichtung zur Schadensanzeige wird in der Regel für diesen vom beauftragten Spediteur erfüllt, der in diesem Bereich zur Wahrung der Interessen seines Auftraggebers verpflichtet ist. Entscheidungstexte 7 Ob 75/78 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 75/78 Veröff: VersR 1980,591 ... mehr lesen...
Norm: AÖSp §39AÖSp §41
Rechtssatz: 1. Die Speditionsversicherung nach der Sp-Police hat für den Spediteur die gleiche Wirkung der Haftungsfreistellung gemäß § 41 a ADSp wie die Versicherung nach dem in § 39 a ADSp genannten Speditionsversicherungsschein (SVS). 2. Der Spediteur wird auch dann von der Haftung frei, wenn er die Speditionsversicherung stillschweigend nach der Sp-Police eindeckt. Veröff: VersR 1970,850 Schlag... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcAÖSp §41
Rechtssatz: Ausschluß der Spediteurhaftung gemäß § 41 AÖSp bei vertragswidriger Ausfolgung eingelagerter Ware, wenn dolus oder grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegt. Entscheidungstexte 8 Ob 254/68 Entscheidungstext OGH 22.10.1968 8 Ob 254/68 Veröff: EvBl 1969/99 S 157 = VersR 1970,46 = SZ 41/139 Europe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319AÖSp §39AÖSp §41
Rechtssatz: Bei ordnungsgemäßer Deckung einer Speditionsversicherung ist der Lagerhalter für jeden durch diese Versicherung gedeckten Schaden (hier: Beschädigung von Kühlmöbeln durch Einsturz des Lagerhallendachs) frei, sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder eine mit dem Speditionsbetrieb in keinerlei Zusammenhang stehende grob fahrlässige Handlung herbeigeführt worden ist. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AÖSp §2 litbAÖSp §39 litaAÖSp §41
Rechtssatz: Der klare Wortlaut des § 41 lit c, der Zusammenhang mit dem übrigen Inhalt der AÖSp, und im einzelnen auch die im § 2 lit b vorgenommene Aufzählung lassen § 41 lit c bedenkenfrei als eine Sanktionsbestimmung erkennen, durch welche wegen der Nichteinhaltung der Bestimmungen des § 39 lit a AÖSp dem Spediteur die Möglichkeit genommen werden soll, sich gegenüber dem Auftraggeber auf irgendeine Bes... mehr lesen...
Norm: ABGB §1300 BABGB §1313aAÖSp §6AÖSp §41
Rechtssatz: Zur Haftung des Spediteurs für fernmündliche Auskünfte (über Bahnfracht) seines Angestellten. Entscheidungstexte 3 Ob 502/57 Entscheidungstext OGH 06.11.1957 3 Ob 502/57 Veröff: SZ 30/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0026565 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcAÖSp §41AÖSp §51 ff
Rechtssatz: Zur Sittenwidrigkeit der Haftungsbeschränkungen der AÖSp. Entscheidungstexte 3 Ob 296/57 Entscheidungstext OGH 19.06.1957 3 Ob 296/57 Veröff: EvBl 1958/100 S 160 3 Ob 388/59 Entscheidungstext OGH 13.01.1960 3 Ob 388/59 Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 296/57 ... mehr lesen...