Norm
AÖSp §41Rechtssatz
Die Vorteile der AÖSp kommen dem Spediteur auch dann zugute, wenn er die Versicherung bei einem nicht vom Verband betrauten Versicherer abschließt. Wesentlich ist nur, daß die Versicherung inhaltlich den SVS entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0049549Dokumentnummer
JJR_19890119_OGH0002_0070OB00001_8900000_004