Mit Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 28. Dezember 1989 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, "ihm gemäß § 282 AußStrG ein amtliches Zeugnis über den Inhalt der Geschäftsordnung des Obersten Gerichtshofes in der derzeit geltenden Fassung in der Art und Weise auszustellen, daß eine vollständige Fotokopie dieser Rechtsvorschrift, versehen mit einer amtlichen Bestätigungsklausel und dem Amtssiegel des Bundesministeriums für Justiz zur Verfügung gestellt wird", abgewiesen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/02 Gerichtsorganisation19/05 Menschenrechte22/03 Außerstreitverfahren
Norm: AußStrG §282;MRK Art25;OGHG §22;OGHGeO;VwRallg; Beachte Besprechung in ZfRV 1/1992, S 67 f;
Rechtssatz: Auch der Umstand, daß sich die Geschäftsordnung des Obersten Gerichtshofes nicht an den einzelnen wendet, sondern - lediglich - "den inneren Geschäftsbetrieb des Obersten Gerichtsh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/02 Gerichtsorganisation19/05 Menschenrechte22/03 Außerstreitverfahren
Norm: AußStrG §282;MRK Art25;OGHG §22;OGHGeO;VwRallg; Beachte Besprechung in ZfRV 1/1992, S 67 f;
Rechtssatz: Steht jemandem ein grundsätzlicher Anspruch auf Stattgebung eines Antrages gem § 282 AußStrG zu, so ist nicht entscheidend, ob er den Anschein vermittelt, es obliege ihm, im Verfah... mehr lesen...