Begründung: Die Ehe der Eltern des Kindes ist seit dem Jahr 2008 geschieden, der Mutter kommt derzeit die alleinige Obsorge zu. Bereits im Jahr 2007 wurde über Antrag des Vaters das Verfahren über die Regelung des Besuchsrechts eingeleitet. Nach Durchführung eines von laufenden, vor Gericht in zahlreichen Schriftsätzen ausgetragenen Kontroversen der Eltern geprägten Verfahrens räumte das Erstgericht dem Vater zuletzt mit Beschluss vom 10. 7. 2009 ein Besuchsrecht an jedem Samstag ei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind Eltern des am ***** geborenen Evangelos (im Folgenden auch „Minderjähriger" oder „Kind"). Die Streitteile heirateten am 19. 8. 2005 kirchlich in Thira, was am 22. 8. 2005 vom dortigen Standesamt beurkundet wurde und als zivile Eheschließung gilt. Der Vater ist griechischer Staatsbürger, die Mutter ist österreichische Staatsbürgerin. Evangelos ist Doppelstaatsbürger Griechenlands und Österreichs. Die Mutter lebte mit ihrem ... mehr lesen...
Begründung: Der am 26. September 1990 geborene Magomed M***** ist der Sohn von Malika M*****; der Vater ist verstorben. Mutter und Sohn haben als (aus Tschetschenien stammende) Konventionsflüchtlinge Aufenthaltsrecht in Österreich. Am 27. August 2007 und am 5. September 2007 brachte der „Antragsteller Magomed M*****, ..., vertreten durch Kindesmutter Malika M*****, ..., diese vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser, ..." drei Anträge auf Genehmigung von selbständigen A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei A*****-Aktiengese... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist seit 1988 Eigentümer der Liegenschaft EZ 1677 Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse *****. Seit 1990 sind die Hauptmietzinse bezüglich der ganzen Liegenschaft zur Sicherstellung an die Ö***** L***** AG abgetreten. Diese Abtretung ist auch bücherlich angemerkt. Die Zweitantragsgegnerin ist die nominelle Hauptmieterin der von der Antragstellerin gemieteten Wohnung *****. Erst- und Zweitantragsgegnerin sind wirtschaftlich und personell eng... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz ist die Josef G***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in K***** eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 500.000 S und ist zur Gänze geleistet. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Jänner. Die Zweit- bis Fünftrevisionsrekurswerber sind selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer. Nachdem das Erstgericht die Gesellschaft und danach ihre Geschäftsführer mehrmals erfolglos aufgefordert hatte, den Jahre... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7OGHG §15ZPO §509 Abs2
Rechtssatz: Das Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren ist im Hinblick auf dessen Struktur, insbesondere mit Rücksicht auf die letztlich auf Rechtsfragen beschränkte Prüfungskompetenz des OGH, auch im Lichte der Judikatur des EGMR zu Art 6 MRK gerechtfertigt. Auch der öffentlichen Verkündigung des Revisionsurteils bedarf es nicht, wenn die letztinstanzliche Entscheidung zwar ... mehr lesen...
Norm: OGHG §15ZPO §219 Abs2
Rechtssatz: Ein konkretes rechtliches Interesse im Sinne des § 219 Abs 2 ZPO ist nicht glaubhaft gemacht, wenn ein Rechtsanwalt behauptet, eine auszugsweise veröffentlichte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes auch in ihren nicht veröffentlichten Teilen für seine berufliche Tätigkeit zu benötigen. Entscheidungstexte 6 N 503/90 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89OGHG §15OGHG §23
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der §§ 15 Abs 1 und 2 sowie § 23 Abs 3 OGHG. Entscheidungstexte 6 N 503/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 6 N 503/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0053746 Dokumentnummer JJR_1990... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Rechtsanwalt. Er ersucht um Erteilung einer Ausfertigung, eines Auszuges oder einer Abschrift der auszugsweise in einer Fachzeitschrift veröffentlichten Entscheidung. Er begründet sein Ersuchen damit, daß er zur Bearbeitung eines ihm beruflich anvertrauten Rechtsfalles die Kenntnis der Entscheidung auch in ihrem nicht veröffentlichten Umfang benötige. Rechtliche Beurteilung Prozeßakten unterliegen gemäß § 219 Abs 1 ZPO der ... mehr lesen...
Norm: OGHG §15OGHG §23StPO §82
Rechtssatz: Die Überlassung von Entscheidungsausfertigungen an Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind, ist über die Grundsatznorm des § 82 StPO hinaus im Bundesgesetz vom 19.06.1968, BGBl 328, über den Obersten Gerichtshof - die Fälle des § 15 Abs 2 leg cit und des § 23 Abs 3 leg cit ausgenommen - nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 13 Ns 26/84 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §68KartG 1972 §118KartG 1972 §122OGHG §7OGHG §15
Rechtssatz: Die Überlassung von Ausfertigungen von Entscheidungen des Kartellobergerichts "beim" OGH an verfahrensfremde Personen ist nicht vorgesehen. Für das durch den Siebenersenat zu entscheidende Verfahren besteht keine Gebührenpflicht. Entscheidungstexte Ktn 10/74 Entscheidungstext OGH 03.05.1974 Ktn 10/74 ... mehr lesen...
Norm: OGHG §15
Rechtssatz: Vom Personenkreis des § 15 Abs 2, § 23 Abs 3 OHGH abgesehen, ist eine Überlassung von Entscheidungsabschriften an am Verfahren nicht beteiligten Personen im Gesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 3 N 6/72 Entscheidungstext OGH 14.12.1972 3 N 6/72 13 Ns 14/84 Entscheidungstext OGH 23.07.1984... mehr lesen...