Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0078 E 15. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 89 Abs 1 GewO 1973 ist eine Konzession "überdies" - und somit ungeachtet dessen, ob etwa auch die im § 87 Abs 1 leg cit normierten Entziehungsgründe vorliegen - zu entziehen, wenn der Gewerbeinhaber Handlungen oder Unterlassungen begangen hat, die die Annahme rechtfertige... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §193 Abs2;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1973 §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0091 E 22. Jänner 1982 RS 2 Stammrechtssatz Im besonderen ist im Hinblick auf § 193 Abs 2 GewO 1973 die für die Erteilung einer Konzession für ein Gastgewerbe erforderliche Zuverlässigkeit iSd § 25 Abs 1 Z 1 leg cit dann nicht gegeben, wenn das bisherige Verhalten des Konzessionswe... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1973 §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0479/77 E 28. Juni 1978 VwSlg 9607 A/1978 RS 3 Stammrechtssatz Die Behörde hat gemäß § 89 Abs 1 GewO 1973 unabhängig von einer allfälligen Bestrafung zu beurteilen, ob Handlungen oder Unterlassungen die Annahme des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit rechtfertigen. Sie ist hiebei an rechtskräftige Be... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1973 §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2827/78 E 9. November 1979 RS 2 Stammrechtssatz Die Annahme, daß der Gewerbeinhaber die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 89 Abs 1 GewO nicht mehr besitzt, ist dann gerechtfertigt, wenn seine Handlungen oder Unterlassungen so beschaffen sind, daß das daraus zu gewinnende Persönlichkeitsbild erwar... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1973 §89 Abs1;
Rechtssatz: Die mit der Entziehung einer Gewerbeberechtigung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile sind eine mit der Entziehung regelmäßig verknüpfte Folge, denen rechtliches Gewicht nach dem normativen Gehalt des § 89 Abs 1 GewO nicht zukommt (Hinweis E 13.9.1988, 86/04/0106). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1973 §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0479/77 E 28. Juni 1978 VwSlg 9607 A/1978 RS 3 Stammrechtssatz Die Behörde hat gemäß § 89 Abs 1 GewO 1973 unabhängig von einer allfälligen Bestrafung zu beurteilen, ob Handlungen oder Unterlassungen die Annahme des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit rechtfertigen. Sie ist hiebei an rechtskräftige Be... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §89 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Voraussetzungen einer Entziehung der Gewerbeberechtigung nach dieser Gesetzesstelle ist das gesamte Verhalten des Konzessionsinhabers und nicht nur jenes, das mit der Ausübung der zu entziehenden Konzession in unmittelbarem Zusammenhang steht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0078 E 15. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 89 Abs 1 GewO 1973 ist eine Konzession "überdies" - und somit ungeachtet dessen, ob etwa auch die im § 87 Abs 1 leg cit normierten Entziehungsgründe vorliegen - zu entziehen, wenn der Gewerbeinhaber Handlungen oder Unterlassungen begangen hat, die die Annahme rechtfertige... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1973 §89 Abs1;
Rechtssatz: Die Konzessionsvoraussetzung der "erforderlichen Zuverlässigkeit" des Konsenswerbers ist nicht erfüllt, wenn die Handlungen oder Unterlassungen des Bewerbers so beschaffen sind, dass das daraus zu gewinnende Persönlichkeitsbild es zweifelhaft erscheinen lässt, dass eine zukünftige Ausübung der gewerblichen Tätigkeit den im Zusa... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0479/77 E 28. Juni 1978 VwSlg 9607 A/1978 RS 3 Stammrechtssatz Die Behörde hat gemäß § 89 Abs 1 GewO 1973 unabhängig von einer allfälligen Bestrafung zu beurteilen, ob Handlungen oder Unterlassungen die Annahme des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit rechtfertigen. Sie ist hiebei an rechtskräftige Bestrafungen zwar insofe... mehr lesen...