RS Vwgh 1988/2/16 87/04/0204

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §89 Abs1;

Rechtssatz

Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Voraussetzungen einer Entziehung der Gewerbeberechtigung nach dieser Gesetzesstelle ist das gesamte Verhalten des Konzessionsinhabers und nicht nur jenes, das mit der Ausübung der zu entziehenden Konzession in unmittelbarem Zusammenhang steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040204.X02

Im RIS seit

22.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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