Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §89 Abs1;Rechtssatz
Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Voraussetzungen einer Entziehung der Gewerbeberechtigung nach dieser Gesetzesstelle ist das gesamte Verhalten des Konzessionsinhabers und nicht nur jenes, das mit der Ausübung der zu entziehenden Konzession in unmittelbarem Zusammenhang steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040204.X02Im RIS seit
22.02.2006