RS Vwgh 1987/6/10 86/04/0021

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Veröffentlicht am 10.06.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
GewO 1973 §89 Abs1;

Rechtssatz

Die Konzessionsvoraussetzung der "erforderlichen Zuverlässigkeit" des Konsenswerbers ist nicht erfüllt, wenn die Handlungen oder Unterlassungen des Bewerbers so beschaffen sind, dass das daraus zu gewinnende Persönlichkeitsbild es zweifelhaft erscheinen lässt, dass eine zukünftige Ausübung der gewerblichen Tätigkeit den im Zusammenhang mit dem Gewerbe zu beachtenden öffentlichen Interessen entsprechen würde (Hinweis E 28.6.1987, 0479/77, VwSlg 9607 A/1978; hier: Zuverlässigkeit für Erteilung einer Konzession zur Güterbeförderung mit drei Kraftfahrzeugen im Güternahverkehr wegen folgender Strafvormerkungen der letzten fünf Jahre verneint:

Übertretungen nach § 4 Abs 5 StVO, § 52 lit b Z 15 StVO, § 60 Abs 3 StVO, § 66 Abs 2 StVO, § 76 a Abs 1 StVO und Übertretungen nach § 102 Abs 1 KFG iVm § 57 a Abs 1 KFG, § 102 Abs 5 lit b KFG (in zwei Fällen) und § 102 Abs 10 KFG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040021.X01

Im RIS seit

08.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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