Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die mit der Entziehung einer Gewerbeberechtigung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile sind eine mit der Entziehung regelmäßig verknüpfte Folge, denen rechtliches Gewicht nach dem normativen Gehalt des § 89 Abs 1 GewO nicht zukommt (Hinweis E 13.9.1988, 86/04/0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030216.X01Im RIS seit
09.10.2006Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011