Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin um eine Ausnahme (Fristverlängerung) für den Einbau eines Gasrückführungssystems bei der Treibstofftankstelle der Beschwerdeführerin in einem näher bezeichneten Standort im Instanzenzug gemäß § 82 Abs. 5 GewO 1994 iVm den §§ 3 und 4 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen, BGBl. Nr. 793/1992, als unzulässig zurückgewiesen. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §82 Abs1;GewO 1994 §82 Abs3;GewO 1994 §82 Abs5;TankstellenGaspendelleitungenV 1992 §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 82 Abs. 3 GewO 1994 setzt ihrem Wortlaut nach "abweichende Maßnahmen" bzw. "Abweichungen" voraus, durch die der gleiche Schutz wie durch die Einhaltung der Verordnung zu erwarten ist. Die beantragte Fristverlängerung stellt dagegen keine "abweichend... mehr lesen...
Hinsichtlich des Verwaltungsgeschehens wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 23. April 1996, Zl. 95/04/0211, verwiesen, mit dem der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 29. August 1995 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , die belangte Behörde habe zwar zu Recht ein 30 m von der Tankstelle entferntes Wohnhaus, das von dieser überdies durch eine Straße getrennt sei, als nicht zum "Tankstellen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung60/02 Arbeitnehmerschutz82/04 Apotheken Arzneimittel92 Luftverkehr93 Eisenbahn
Norm: BFV §116 Abs1;GewO 1994 §82 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997040200.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 2. November 1994 wurde der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 74, 77 und 353 ff GewO 1994 sowie § 27 Arbeitnehmerschutzgesetz die gewerbebehördliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Tankstelle samt Wasch- bzw. Pflegeplätzen beim geplanten Baumarkt in L. nach Maßgabe des festgestellten Sachverhaltes sowie der vorgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen, unter Vorschreibung von Auflagen, u.a. jener, daß der Tankautomat... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung60/02 Arbeitnehmerschutz82/04 Apotheken Arzneimittel92 Luftverkehr93 Eisenbahn
Norm: BFV §116 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;GewO 1994 §82 Abs1;GewO 1994 §82 Abs3;
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 116 Abs 1 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF, (= BFV) liegt nicht nur im Schutz der Tankstellenkunden. Abweichungen von § 116 Abs 1 der Verord... mehr lesen...