IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die gemeinsame Beschwerde der AK GmbH, AL 8, AB AC (1. Beschwerdeführerin), der DI AM AN Software GmbH, selbige Adresse (2. Beschwerdeführerin), von Herrn DI AM AN, selbige Adresse (3. Beschwerdeführer) und Herrn AQ AP, AL 10, AB AC (4. Beschwerdeführer), alle vertreten durch Rechtsanwälte AR, AV 12, AT AU, gegen den Bescheid der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft Salz... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.11.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GewO 1994 §81 Abs2 Z9GewO 1994 §360GewO 1994 §80AVG §56Allgemein
Rechtssatz: Grundsätzlich besteht kein subjektives Recht auf Strafverfolgung, das heißt, es kommt niemandem ein Rechtsanspruch darauf zu, dass jemand aus welchem Grunde immer in Strafverfolgung genommen werde (siehe Lewisch/Fis... mehr lesen...
Rechtssatznummer 9 Entscheidungsdatum 06.11.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §81 Abs2 Z9GewO 1994 §81 Abs3
Rechtssatz: Durch die Änderung der Bestimmung des § 81 Abs 3 GewO iVm § 81 Abs 2 Z 9 GewO sind emissionsneutrale Änderungen genehmigungsfrei und ist im Unterschied zur vorherigen Rechtslage kein Anzeigeverfahren mit Parteistellung der Nachbarn - wobei diese hinsichtlich ihrer E... mehr lesen...
Rechtssatznummer 10 Entscheidungsdatum 06.11.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §81 Abs2 Z9
Rechtssatz: Eine Beeinträchtigung von Schutzinteressen von Nachbarn bei emissionsneutralen Änderungen gemäß § 81 Abs 2 Z 9 GewO - ohne Einschränkung auf einen Betriebstypus wie es bei Gastgärten der Fall ist - kann auch nicht als Regelfall angenommen werden, im Gegenteil: emissionsneutrale Ände... mehr lesen...
Rechtssatznummer 11 Entscheidungsdatum 06.11.2018 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §81 Abs2
Rechtssatz: Durch die explizite Regelung in § 81 Abs 2 GewO und Differenzierung von emissionsneutralen (Z 9) und nachbarneutralen Emissionen (Z 7) wird einerseits der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens zur Betriebsanlagengenehmigung Rechnung getragen und andererseits da die Z 7 unverä... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Siegfried Brandstätter über die Beschwerde der 1. der AE GmbH, 2. der Dipl.-Ing. CQ AH Software GmbH, 3. von Dipl.-Ing. CQ AH, jeweils AF 8, AB AC und 4. von AK AJ, AL 10, AB AC, sämtliche vertreten durch Rechtsanwälte AM, AQ, AO AP, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24.10.2016, Zahl 30302-152/1883/344-2016, (mitbeteiligte Partei: AA Internationale Transporte Gmb... mehr lesen...