Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §75 Abs1;GewO 1973 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0324/79 E 25. April 1980 VwSlg 10110 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Eigentümer und sonstigen dinglich Berechtigten haben das im § 75 Abs 2 ZWEITER SATZ erster Satzteil GewO 1973 aufgestellte Erfordernis des nicht (bloß) vorübergehenden Aufenthaltes im Nahebereich der Betriebsanlage nicht zu erfüllen. - Der Ei... mehr lesen...
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Norm: GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §75 Abs1;GewO 1973 §75 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Bf vorbringt, dass er sich als Vermieter um die Vermietbarkeit seiner Liegenschaft sorgen müsse, wenn die Mietobjekte durch Lärmbelästigung und Geruchsbelästigung in ihrem Gebrauch beeinträchtigt seien, so kommt einem solchen Vorbringen schon im Hinblick auf § 75 Abs 1 GewO nicht die Qualifikation ei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §75 Abs1;GewO 1973 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0052 B 15. Oktober 1982 VwSlg 10856 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz Der Eigentümer oder sonstige dinglich Berechtigte kann den seine Person betreffenden Nachbarschutz nur bei Zutreffen der im § 75 Abs 2 erster Satz erster Satzteil GewO 1973 enthaltenen Merkmale und daher jedenfalls nur unter Berufung auf Sac... mehr lesen...