Begründung: Die Beklagte betreibt eine Einzelhandelskette. Sie verkaufte in ihren Filialen Gutscheine für Pauschalreisen zu einem Einheitspreis von 140 EUR. Diese Gutscheine berechtigten die Erwerber, bei einem Tochterunternehmen der Beklagten „nach Maßgabe der verfügbaren Angebote" eine zweitägige Pauschalreise in eine von zehn europäischen Städten zu „buchen". Vorgesehen waren Flüge mit den Austrian Airlines und die Unterbringung in „zentrumsnah gelegenen, zweckmäßig eingerichtete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zur Raiffeisengruppe gehörende erstbeklagte GmbH betreibt ein konzessioniertes Reisebüro mit mehreren genehmigten Betriebsstätten; sie hat jedoch für den Standort der zweitbeklagten R*** P***, Regensburgerstraße 25, keine besondere Bewilligung zur Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (§ 46 Abs 4 GewO). Auch die Zweitbeklagte selbst besitzt keine Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Reisebürogewerbes. Auf Grund eines Teilanerkenntnisse... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt den Versandhandel (vor allem) mit Textilien; sie hat keine Konzession zur Ausübung des Reisebürogewerbes (§ 208 GewO 1973). Die Beklagte kaufte bei der Firma R***-Reisen Reisearrangements für 30 Personen nach Gran Canaria zum Gesamtpreis von S 284.800 (Rechnung vom 4.1.1989). Diese Reisearrangements bot sie in einer Farbbroschüre, die sie kurz vor dem Erscheinen ihres Versandkataloges als Postwurfsendung an Haushalte in Österreich verteilte, im Ra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein bezweckt nach § 2 seiner Statuten die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs; zu seinen Mitgliedern gehören (ua) der Österreichische Reisebüroverband sowie mehrere Fachverbände und Reiseveranstalter. Die beklagte SFG Sport- und Freizeitanlagen Betriebsgesellschaft mbH befaßt sich in der Hauptsache mit dem Führen und Vermieten von Segelyachten in der Ägäis sowie mit dem Betrieb von Gaststätten in Österreich. Sie ist Inhaberin einer Gewerbeber... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot den beklagten Parteien mit einstweiliger Verfügung das Sammeln und Entgegennehmen von Reisebuchungen durch Mitarbeiter der Österreichischen Bundesbahnen vorzunehmen und im geschäftlichen Verkehr, insbesondere bei Buchungen von Reisen und Ferienaufenthalten, einen 3 % übersteigenden Rabatt anzubieten und zu gewähren. Hingegen wies es das auf das Verbot der Ausübung des Reisebürogewerbes in weiteren Betriebsstätten, die weder behördlich bewilligt sin... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt in Linz, Blütenstraße 15 unter der Betriebsstättenbezeichnung 'Modellbau Buchgeher' ein Handelsgewerbe. Er bietet verschiedene Modellbausysteme samt Zubehör zum Kauf an und gibt einen Jahreskatalog heraus. Im Jahreskatalog 1984 kündigte der Beklagte mit einem ganzseitigen Hinweis einen Flug zur 'FLUGSCHAU C '84' vom 7. bis 9. September 1984 an. Die Werbung für diese Reise leitete er mit den Worten: 'Der Erfolg hat uns recht gegeben ... auch heuer wi... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §54GewO 1994 §126GewO 1973 §208 Abs1
Rechtssatz: Auch eine vorbereitende und vermittelnde Tätigkeit, wie sie das Erteilen individueller Reiseauskünfte und die Entgegennahm von Anmeldungen für bestimmte Reisen ist, fällt unter den Begriff des "Veranstaltens (einschließlich des Vermittelns) von Gesellschaftsfahrten" im Sinne des § 208 Abs 1 GewO; sie kann aber auch als "Sammeln und Entgegennehmen von Bestellungen auf Dienstleistun... mehr lesen...