Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §52 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2;
Rechtssatz: Die nach § 52 Abs 1 GewO bei der Beh erstattete Anzeige vermag eine Betriebsanlagengenehmigung iSd § 74 Abs 2 GewO nicht zu ersetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988030030.X02 Im RIS seit 19.09.2006 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GewO 1973 §52 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs3 litc;StVO 1960 §82 Abs5;
Rechtssatz: Bei dem Betrieb eines Kaugummiautomaten handelt es sich nicht um eine gewerbl Tätigkeit, die ihrem Wesen nach auf der Straße (iSd § 82 Abs 3 lit c StVO) ausgeübt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198803003... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §368 Z1;GewO 1973 §52 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertragung nach § 368 Z 1 GewO 1973 iVm § 52 Abs 1 leg cit handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt, das in der Unterlassung der Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde besteht. Die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mittels eines Warenautomaten, der entgegen der Bestimmung des § 52 Abs 1 GewO 1973 nicht d... mehr lesen...
Index: L71093 Automatenverkauf Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: AutomatenverkaufsV Amstetten 1984 §1;GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs1;GewO 1973 §52 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten vom 3.10.1984, hat schlechterdings den Inhalt, dass unter den angeführten Voraussetzungen die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten durch A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §368 Z1;GewO 1973 §46 Abs3;GewO 1973 §46 Abs4;GewO 1973 §52 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung gem § 368 Z 1 GewO handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt, bei dem die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, ab dem die Unterlassung beendet ist. Das ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36... mehr lesen...