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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §52 Abs1;Rechtssatz
Bei dem Betrieb eines Kaugummiautomaten handelt es sich nicht um eine gewerbl Tätigkeit, die ihrem Wesen nach auf der Straße (iSd § 82 Abs 3 lit c StVO) ausgeübt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030030.X01Im RIS seit
19.09.2006Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018