Begründung: Die Erstklägerin betreibt in Pasching im Kino-Center "H*****" ein Cafe mit rund 70 Sitzplätzen; die Drittklägerin betreibt im selben Kino-Center einen Gastgewerbebetrieb mit ebenfalls rund 70 Sitzplätzen. Der Zweitkläger war Inhaber eines Gastgewerbebetriebs (eines "Pubs") in P*****; 1997 hat er seinen Betrieb verpachtet. 1998 löste der Pächter den Pachtvertrag mit der
Begründung: vorzeitig auf, daß ihm im "U*****" zuviel Gastronomie entstehe. Betreiberin des - rund... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin erkennt selbst, daß der Entscheidung des Berufungsgerichtes im Hauptverfahren derselbe Sachverhalt zugrunde liegt wie dem Provisorialverfahren des... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei gewährte dem Kläger ab 1.6.1988 die Alterspension in der Höhe von 19.082,10 S monatlich. In seiner Klage begehrte der Kläger erkennbar die Zuerkennung einer höheren Alterspension und brachte dazu vor, daß die beklagte Partei bei der Bemessung der Pension zu Unrecht aus der Zeit vom 1.8.1938 bis 30.6.1941 und vom 2.10.1945 bis September 1947 keine Versicherungsmonate berücksichtigt habe. Im zuerst genannten Zeitraum sei er als mithelfendes Familienmi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 23. Juli 1985 wurde der Zweitbeklagten die Baubewilligung zur Errichtung eines Geschäftshauses mit den Ausmaßen 80,20 x 31,10 x 3,60 m in Innsbruck, Grabenweg 4, erteilt. Nach den einen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Bauplänen waren im Erdgeschoß ein Lagerraum, zwei Geschäftsräume im Ausmaß von 698 m2 (geplant als Mietgeschäft) und 787 m2, drei Kühlräume und zwei Personalräume vorgesehen. Punkt 10 der Ba... mehr lesen...
Begründung: Die Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte betreiben in Seiersberg, Sandgrubenweg 3 (D***-Markt), Betriebsstätten. Die Viertbeklagte ist Komplementärin der Zweit- und der Drittbeklagten; die Sechstbeklagte ist Komplementärin der Erstbeklagten; der Fünftbeklagte ist Geschäftsführer aller anderen Beklagten. Die Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte haben für den Standort Seiersberg, Sandgrubenweg 3, als weitere Betriebsstätte die Ausübung des Gewerbes gemäß § 103 Abs.... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §5 Z1GewO 1973 §46 Abs3GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25
Rechtssatz: Das Gewerbe des Handels mit Waren aller Art (§ 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO) ist ein Anmeldungsgewerbe im Sinne des § 5 Z 1 GewO in der Form eines gebundenen Gewerbes gemäß § 6 Z 2 GewO. Bei Anmeldungsgewerben wird die Gewerbeberechtigung, nämlich das Recht, das angemeldete Gewerbe auszuüben, durch die Gewerbeanmeldung begründet. eine derartige Anmeldung ist sowohl für... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verein mit dem ausschließlichen statutarischen Zweck der Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs; seine Aufgabe ist es danach, durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs beizutragen und den unlauteren Wettbewerb im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege zu bekämpfen. Auch nach § 2 seiner Satzungen bezweckt der Verein die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Die erforderlichen Mittel werden gem... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §5GewO 1973 §15GewO 1973 §46 Abs3
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines gesetzlichen Verbotes der Gewerbeausübung eines Anmeldungsgewerbes ist eine dennoch vorgenommene Gewerbeanmeldung bzw die Anzeige gemäß § 46 Abs 3 GewO 1973 nicht rechtsbegründend; bei Beurteilung der Erlaubtheit der gewerblichen Tätigkeit in einem bestimmten Standort sind auch landesgesetzliche Raumordnungsvorschriften zu beachten. Entscheidend kann dabei nur sei... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §5GewO 1973 §46 Abs3
Rechtssatz: Bei Anmeldungsgewerben wir die Gewerbeberechtigung, nämlich das Recht, das angemeldete Gewerbe auszuüben, durch die Gewerbeanmeldung begründet. Eine Derartige Anmeldung ist sowohl für die Hauptbetriebsstätte als auch für jede weitere Betriebsstätte erforderlich. Sowohl die Gewerbeanmeldung selbst als auch die Anzeige gemäß § 46 Abs 3 GewO 1973 wirken konstitutiv; sie sind also, falls die gesetzli... mehr lesen...