IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag.Dr. Wessely, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde der Frau A, vertreten durch B, Rechtsanwältin in *** gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 11.03.2019, betreffend baubehördliche Genehmigung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde behoben. 2. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.05.2019 Norm: GewO 1994 §2 Abs3 Z4GewO 1994 §2 Abs4 Z6
Rechtssatz: Der Betrieb einer Reitschule (VwSlg 16.526 A/2005) sowie das Vermieten von Reittieren sind nicht als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft zu werten, sondern bei letzterem handelt es sich allenfalls um ein Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 4 Z 6 GewO). Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.05.2019 Norm: GewO 1994 §2 Abs3 Z4GewO 1994 §2 Abs4 Z6
Rechtssatz: Ausweislich der Materialien zu § 2 Abs 3 Z 4 GewO (AB 1752 BglNR 25. GP 5) liegen keine landwirtschaftlich genutzten Flächen vor, wenn auf diesen kein Futterertrag gewonnen werden kann. Zudem müssen diese landwirtschaftlich genutzten Flächen iS einer Kreislaufwirtschaft in der näheren Umgebung des Einstellb... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.05.2019 Norm: GewO 1994 §2 Abs3 Z4GewO 1994 §2 Abs4 Z6
Rechtssatz: Als Nebengewerbe muss das Einstellen von Reitpferden (§ 2 Abs 4 Z 6 GewO) in einer mit der Land- und Forstwirtschaft engen Verbundenheit und in einer wirtschaftlichen Unterordnung der gewerblichen Tätigkeit gegenüber der Land- und Forstwirtschaft bestehen (VwGH 2005/05/0253). Schlagw... mehr lesen...