Begründung: I. 1. Mit ihrem beim Verfassungsgerichtshof am 15. September 2000 eingelangten, auf Art139 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller die Aufhebung der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. Mai 2000 über die Gewerbeausübung in Gastgärten (kundgemacht im Amtlichen Teil der Grazer Zeitung vom 9. Juni 2000, Nr. 190) als gesetzwidrig. Zur Antragslegitimation führen die Antragsteller u.a. aus, daß sie als Anrainer von ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §148 Abs1Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22.05.00 über die Gewerbeausübung in Gastgärten
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags von Anrainern von Gastgärten in
Graz auf Aufhebung einer Verordnung über die Gewerbeausübung in
Gastgärten mangels rechtlicher Betroffenheit der Antragsteller Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind sechs Verfahren anhängig, in denen der Verwaltungsgerichtshof jeweils die Aufhebung des mit "Gewerbeausübung in Gastgärten und außerhalb der Betriebsräume und allfälligen sonstigen Betriebsflächen" überschriebenen §153 Abs1 Gewerbeordnung, BGBl. 50/1974 idF BGBl. 29/1993, (GewO 1973), wiederverlautbart mit Kundmachung BGBl. 194/1994 als §148 Abs1 GewO 1994, beantragt. Diese Bestimmung hat folgenden Wortlaut: "(1) Gastgärt... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBVG UmweltschutzGewO 1994 §77GewO 1994 §79GewO 1994 §148 Abs1GewO 1994 §152 Abs8GewO 1994 §368 Z14
Leitsatz: Keine unsachliche Privilegierung bestimmter Gastgärten durch die in
der Gewerbeordnung normierte Betriebszeitengarantie aufgrund
flankierender Strafbestimmungen für Übertretung der gesetzlichen
Einschränkungen und der Möglichkeit der auch nachträglichen
Vorsc... mehr lesen...