Begründung: Der am 17. 11. 1978 geborene Kläger ist österreichischer Staatsbürger. Er befand sich bei der Beklagten in einer Lehre als Kfz-Mechaniker. Im Lehrvertrag wurde unter Zugrundelegung einer dreieinhalbjährigen Lehrzeit der Lehrzeitbeginn mit 4. 7. 1994 und das Lehrzeitende mit 3. 1. 1998 festgelegt. Am 22. 9. 1997 wurde der Kläger mündlich entlassen und nach Hause geschickt. Eine schriftliche Entlassungserklärung erfolgte - auch in weiterer Folge - nicht. Am 24. 9. 19... mehr lesen...
Der Kläger war bei der beklagten Gastwirtin seit 31. Juli 1970 als Koch- und Kellnerlehrling beschäftigt; das Lehrverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für das Gastgewerbe. Die Lehrlingsentschädigung des Klägers betrug monatlich 1740 S brutto. Die Beklagte hat das Lehrverhältnis mit 27. Oktober 1978 vorzeitig aufgelöst. Mit der Behauptung, daß diese Entlassung nicht gerechtfertigt sei, verlangt der Kläger im vorliegenden, seit 15. Feber 1979 anhängigen Rechtsstreit die Zahlung vo... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §101 Z2 litb
Rechtssatz: Bei einer gröblichen Vernachlässigung der Pflichten des Lehrherrn muß es sich um ein erheblich ins Gewicht fallendes Verhalten handeln, das etwa so schwerwiegend ist, daß dadurch eine Erreichung des Ausbildungszieles vereitelt oder zumindest erheblich erschwert wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 45/67 Entscheidungstext OGH 19.09.1967 4 Ob 45/... mehr lesen...
Der Beklagte, der mit dem Kläger am 16. Juli 1962 einen Lehrvertrag abgeschlossen hat, hat den Kläger mit Schreiben vom 28. August 1964, zugestellt am 29. August 1964, entlassen. Der Kläger begehrt mit der Behauptung, er sei zu Unrecht entlassen worden, die Feststellung, daß das Lehrverhältnis zwischen den beiden Streitteilen nach wie vor zu Recht bestehe. Der Beklagte hat eingewendet, daß der Kläger mit Recht entlassen wurde und den Betrieb verlassen habe. Das Erstgericht hat festg... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litgGewO 1859 §101 Z1 litb
Rechtssatz: Ungerechtfertigte Entlassung eines Lehrlings wegen Beleidigung des Dienstgebers. Entscheidungstexte 4 Ob 48/65 Entscheidungstext OGH 27.04.1965 4 Ob 48/65 Veröff: SZ 38/66 = SozM IB,135 = Arb 8070 = ZAS 1966/1 S 16 (mit Anmerkung von Bydlinski) Schlagworte SW: Arbeitgebe... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §101 Z1 lita
Rechtssatz: Begriff der "Untauglichkeit" zur Erlernung des Gewerbes im Sinne dieser Bestimmung. Entscheidungstexte 4 Ob 49/64 Entscheidungstext OGH 26.05.1964 4 Ob 49/64 Veröff: EvBl 1964/473 S 661 = Arb 7944 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0060217 Do... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §23aGewO 1859 §98aGewO 1859 §101 ff
Rechtssatz: Nur das BmfHuW kann die jeweils festgesetzte Lehrzeit verkürzen. Die Parteien des Lehrvertrages können zwar den Lehrvertrag wie jeden anderen Vertrag einverständlich auflösen und dadurch das zwischen ihnen bestehende Lehrverhältnis beenden. Sie nehmen damit aber keinen Einfluß auf die Dauer der Lehrzeit. Die Nachsicht der Bedingung der Zulassung zur Lehrlingsprüfung im Sinne des § ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §73GewO 1859 §86GewO 1859 §101
Rechtssatz: Das Lehrverhältnis wird nicht nur durch die ungerechtfertigte Entlassung der Lehrlinge, sondern auch durch dessen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt nicht beendet. Voraussetzung des Anspruches eines Lehrlings auf Ausstellung eines Lehrzeugnisses und auf Ausfolgung seiner Arbeitspapiere ist nicht nur die faktische, sondern auch die rechtliche Beendigung des Lehrverhältnisses. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bBAG §15GewO §84GewO §101
Rechtssatz: Bei Lehrverträgen hat eine grundlose Entlassungserklärung nicht die Auflösung des Vertrages zur Folge. Entscheidungstexte 4 Ob 143/53 Entscheidungstext OGH 27.10.1953 4 Ob 143/53 Veröff: Arb 5851 = SozM IB,47 4 Ob 2/57 Entscheidungstext OGH 05.02.1957 4 Ob 2/57 Be... mehr lesen...