Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs5;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob die von einem nach dem Vereinsgesetz 1951 konstituierten Verein entfaltete Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt, kommt es (schon nach der Rechtslage vor der Gewerberechtsnovelle 1988) nicht darauf an, inwieweit der Verein nach dem Vereinsgesetz und nach seinen Statuten befugt ist, Tä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §366 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0155 E 13. Dezember 1988 RS 6 Stammrechtssatz Im Rahmen der dem Bf im Verwaltungsverfahren treffenden Mitwirkungspflicht wäre es ihm oblegen die nach seiner Ansicht maßgebenden, sich aus der Vereinsgebarung ergebenden Umstände, KONK... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0278/78 E 22. Februar 1980 VwSlg 10048 A/1980 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob die von einem Verein entfaltete Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt, kommt es nicht darauf an, inwieweit der Verein nach dem Vereinsgesetz und nach seinen Statuten befugt ist, Tätigkeiten in der Absicht auszu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im Rahmen der dem Bf im Verwaltungsverfahren treffenden Mitwirkungspflicht wäre es ihm oblegen die nach seiner Ansicht maßgebenden, sich aus der Vereinsgebarung ergebenden Umstände, KONKRET darzutun, die ungeachtet der für die Getränke verlangten Entgelte ein... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs1;GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0160 E 25. März 1983 RS 3 Stammrechtssatz Beim Fehlen des Merkmales, "Deckung für die aus der Verwirklichung des ideellen Vereinszweckes zwangsläufig erwachsenden Auslagen zu erzielen", kann nicht ohne weitere Prüfung vom Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht und somit einer gewerbliche... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs1;GewO 1973 §1 Abs5;
Rechtssatz: Die Gewerbsmäßigkeit ist selbst dann nicht zu verneinen, wenn ein Verein die Tätigkeit auf seine Mitglieder beschränkt. Desgleichen kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob die von einem Verein entfaltete Tätigkeit der GewO unterliegt, kommt es nicht darauf an, ob die Tätigkeit mit dem in den Vereinsstatuten festgelegtem Vereinszw... mehr lesen...