IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde vom 07.08.2024 der AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z, vom 04.07.2024, ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der GewO 1994 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird mit der Maßgabe des Spruchpunkt 2. insofern Folge gegeben, als gemäß... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, geb XX.XX.XXXX, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z , gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 03.06.2022, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994, nach der Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird mit der Maßgabe der nachfolgenden... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 03.01.2022, ***, betreffend eine Angelegenheit nach der Gewerbeordnung 1994 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß A... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb am XX.XX.XXXX, wohnhaft in **** Z, Adresse 1, vertreten durch BB Rechtsanwälte GmbH, Adresse 2, **** Y, vom 04.11.2021, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 05.10.2021, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerd... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb. am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Z, Adresse 1, vom 26.03.2020 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 05.02.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb. am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Z, Adresse 1, vom 26.03.2020 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 05.02.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens i... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch die Rechtsanwälte BB und CC, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 07.01.2019, ***, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994, nach der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird nach der Maßgabe der 3 nachfolgenden Spruchpunkte a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 17.10.2018, ****, betreffend eine Angelegenheit nach der Gewerbeordnung 1994 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis vom 17.10.2018 behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die o... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 24.09.2018, ***, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird nach der Maßgabe der nachfolgenden Spruchpunkte 2. bis 4. insofern Folge gegeben, wonach die verhängte Geldstrafe v... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Hannes Piccolroaz über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 07.06.2017, Zl ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird Beschwerde insofern Folge gegeben, als die über den Beschuldigten verhängte Strafe a... mehr lesen...