Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.05.2023 erstattete XXXX , Geschäftsführer der XXXX , wegen der Zusendung einer E-Mail mit dem
Betreff: „Herr XXXX ...Mehr Umsatz durch einzigartiger Conversion Optimierung“ Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde). Zu dieser Zusendung führte er aus, dass ihm das werbende Unternehmen mit der E-Mailadresse XXXX und die versendende Person namens XXXX nicht bekannt seien und dass er keine Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete XXXX (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde) wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail vom selben Tag ohne vorherige Einwilligung über eine E-Mailadresse, die XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete römisch 40 (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX forderte das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Erstbeschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführerin“) zu verantworten, dass am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX forderte das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Erstbeschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführerin“) zu verantworten, dass am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX und XXXX forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Beschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe am XXXX , um XXXX Uhr, ausgehend von seiner E-Mail-Adresse XXXX , elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung für zwei von ihm gehaltene Vorträge an XXXX (im Folgenden: „Anzeigenle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Frau XXXX , geb. am XXXX , hat als Inhaberin der Firma ‚ XXXX ' am Standort ‚ XXXX ' zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet hat, indem, ausgehend von der E-Mail-Adresse XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) XXXX (Zweitbeschwerdeführer) zur Rechtfertigung auf. Den nunmehrigen Beschwerdeführern wurde zur Last gelegt, als im Tatzeitpunkt als Geschäftsführer der XXXX tätige Personen, somit als deren auße... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) XXXX (Zweitbeschwerdeführer) zur Rechtfertigung auf. Den nunmehrigen Beschwerdeführern wurde zur Last gelegt, als im Tatzeitpunkt als Geschäftsführer der XXXX tätige Personen, somit als deren auße... mehr lesen...