IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich vom 21. November 2018, Zl. ***, betreffend Zurückweisung eines Antrags i.A. Kürzung der Altersversorgung, zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Eine Revision gemäß Ar... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.06.2020 Norm: ÄrzteG 1998 §97Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §23Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §27Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §66
Rechtssatz: Da die Kürzung der Altersversorgung gem Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für NÖ im Abzugsweg eingebracht wird (durch Auszahlung eines im Vergleich zum Pensionsbescheid verkürzten Betrags), es also... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.06.2020 Norm: ÄrzteG 1998 §97Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §23Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §27Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §66
Rechtssatz: Die Kürzung der bescheidmäßig festgesetzten Altersversorgung stellt eine „individuell-konkrete Gestaltung eines Rechtsverhältnisses“ im Sinne des § 66 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer NÖ dar, ... mehr lesen...