Der Beschwerdeführer ist freiberuflich tätiger Zahnarzt und unter anderem Vertragsarzt der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden Stmk GKK). Er ist Mitglied der Ärztekammer für Steiermark (im Folgenden ÄK Stmk). 1. Anträge vom 29. November 1998 Mit Eingabe vom 29. November 1998 erhob er bei der belangte Behörde "wegen Verletzungen von Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Individualbeschwerde und Antrag gemäß § 14 Abs. 3 DSG". Er machte in seinem umfangreichen Sc... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §38 Abs7;ÄrzteG 1984 §56 Abs3;ÄrzteG 1984 §75 Abs5;ÄrzteG 1998 §109 Abs5;ÄrzteG 1998 §66 Abs7;ÄrzteG 1998 §91 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/12/0109
Rechtssatz: § 38 Abs. 7 ÄrzteG 1984 bzw. § 66 Abs. 7 ÄrzteG 1998 normiert ausdrücklich, dass die Weitergabe von Daten durch "E... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof , der dieser angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides und der über Aufforderung des Verwaltungsgerichtshofes erstatteten Beschwerdeergänzung ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit einer der Sache nach auf Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG in Verbindung mit § 67a Abs.1 Z. 2 AVG gestützten Beschwerde an die belangte Behörde vom 5. Mai 1999 bekämpfte der Beschwerdeführer den von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter... mehr lesen...
Index: L94056 Ärztekammer Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §91 Abs1;ÄrzteG 1998 §91 Abs5;AVG §56;AVG §67a Abs1 Z2;Beitrags- und UmlagenO ÄrzteK Stmk;B-VG Art129a Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Einbehalt der Kammerumlagen durch den gesetzlichen Sozialversicherungsträger bei den Honorarabrechnungen gemäß § 91 Abs 5 ÄrzteG 1998... mehr lesen...