Begründung: I. Mit Bescheid vom 12. September 2007 hat der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien der Beschwerde gegen den Bescheid vom 9. Mai 2007 des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien stattgegeben, diesen Bescheid behoben sowie den Antrag auf Gewährung der Witwenversorgung für den Zeitraum ab 1. Mai 2007 abgewiesen und einen Abfindungsbeitrag in der Höhe von € 4.388,01 gewährt. römisch eins. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88ÄrzteG 1998
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Abänderung des
bekämpften Bescheides des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer für Wien und Gewährung einer monatlichen
Witwenversorgung; Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend) vom 5. Februar 2007 wurde der Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten, Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an di... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationÄrzteG 1998
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Arztes gegen ein demBerufungsbegehren voll Rechnung tragendes Erkenntnis desDisziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer mangels Beschwer;auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch eine Bindung an dieErkenntnisbegründung angesichts der Verpflichtung der ersten Instanzzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist Mitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien. Mit Berufungsbescheid vom 20. Juli 2000 wies der Beschwerdeausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien die Berufung der Beschwerdeführerin über die erstinstanzliche Vorschreibung des Fondsbeitrages für das Jahr 1999 in Höhe von S 64.255,-- ab. Dem erstinstanzlichen Bescheid vom 28. April 2000 war ein Schreiben gleichen Datums des Wohlfahrtsfonds der... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2StGG Art5ÄrzteG 1998 §109 Abs6ÄrzteG 1998 §195BeitragsO für 1999 des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für WienSatzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 14.12.99
Leitsatz: Verfassungsrechtlich einwandfreie gesetzliche Deckung einer Satzung
des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien und der BeitragsO für
1999 durch... mehr lesen...