Begründung: I. Mit Bescheid vom 12. September 2007 hat der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien der Beschwerde gegen den Bescheid vom 9. Mai 2007 des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien stattgegeben, diesen Bescheid behoben sowie den Antrag auf Gewährung der Witwenversorgung für den Zeitraum ab 1. Mai 2007 abgewiesen und einen Abfindungsbeitrag in der Höhe von € 4.388,01 gewährt. römisch eins. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88ÄrzteG 1998
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Abänderung des
bekämpften Bescheides des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer für Wien und Gewährung einer monatlichen
Witwenversorgung; Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend) vom 5. Februar 2007 wurde der Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten, Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an di... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationÄrzteG 1998
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Arztes gegen ein demBerufungsbegehren voll Rechnung tragendes Erkenntnis desDisziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer mangels Beschwer;auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch eine Bindung an dieErkenntnisbegründung angesichts der Verpflichtung der ersten Instanzzu... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit Schreiben vom 16. Juni 2003 brachte die beteiligte Partei beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (im Folgenden: BMGF) einen Antrag auf Anerkennung eines Lehrambulatoriums gemäß §13 Ärztegesetz 1998 ein, welcher an die Österreichische Ärztekammer weitergeleitet wurde. Mit Schreiben vom 16. Februar 2004 stellte die beteiligte Partei an das BMGF einen Devolutionsantrag, der vom BMGF an den Unabhängigen Verwaltungssenat für Niederösterreich (im F... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaB-VG Art138 Abs1 litcÄrzteG 1998 §13, §13a
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen dem antragstellenden unabhängigen Verwaltungssenat und dem Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich des von der beteiligten Partei gestellten Begehrens auf Anerkennung eines ... mehr lesen...