Index
82 GesundheitsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 litaRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen dem antragstellenden unabhängigen Verwaltungssenat und dem Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich des von der beteiligten Partei gestellten Begehrens auf Anerkennung eines Lehrambulatoriums für die Ausbildung zum Facharzt für physikalische Medizin gemäß Ärztegesetz; kein Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden angesichts der Behördenqualität der unabhängigen Verwaltungssenate; kein Kompetenzkonflikt zwischen einem Land und dem Bund wegen Entscheidung beider Behörden in einer Angelegenheit der Bundesverwaltung
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ärzte, Berufsrecht, Unabhängiger Verwaltungssenat, VfGH / KompetenzkonfliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:KI1.2005Dokumentnummer
JFR_09949699_05K00I01_01