RS Vfgh 2005/3/1 KI-1/05

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Veröffentlicht am 01.03.2005
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Index

82 Gesundheitsrecht
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Norm

B-VG Art138 Abs1 lita
B-VG Art138 Abs1 litc
ÄrzteG 1998 §13, §13a

Rechtssatz

Zurückweisung des Antrags auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen dem antragstellenden unabhängigen Verwaltungssenat und dem Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich des von der beteiligten Partei gestellten Begehrens auf Anerkennung eines Lehrambulatoriums für die Ausbildung zum Facharzt für physikalische Medizin gemäß Ärztegesetz; kein Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden angesichts der Behördenqualität der unabhängigen Verwaltungssenate; kein Kompetenzkonflikt zwischen einem Land und dem Bund wegen Entscheidung beider Behörden in einer Angelegenheit der Bundesverwaltung

Entscheidungstexte

  • K I-1/05
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 01.03.2005 K I-1/05

Schlagworte

Ärzte, Berufsrecht, Unabhängiger Verwaltungssenat, VfGH / Kompetenzkonflikt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2005:KI1.2005

Dokumentnummer

JFR_09949699_05K00I01_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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