Index: 82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs1 B-VG Art83 Abs2 B-VG Art120a Abs1 B-VG Art120c Abs1 B-VG Art140 Abs1 Z1 lita ÄrzteG 1998 §117a, §117b, §118, §120, §123, §136, §140 Abs3, §145, §147, §160, §195e VwGVG §27 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge 1. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich und das Verwaltungsgericht Wien stellen in den beim Verfassungsgerichtshof zu G237/2022, G245/2022, G254/2022, G255/2022, G289/2022, G293/2022, G294/2022, G301/2022, G25/2023 und G125/2023 protokollierten Verfahren jeweils folgenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag, "§117b Abs1 Z23 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl 169 idF BGBl I 80/2012, mit Ausnahme des letzten Wortes ('sowie'... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid vom 12. September 2007 hat der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien der Beschwerde gegen den Bescheid vom 9. Mai 2007 des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien stattgegeben, diesen Bescheid behoben sowie den Antrag auf Gewährung der Witwenversorgung für den Zeitraum ab 1. Mai 2007 abgewiesen und einen Abfindungsbeitrag in der Höhe von € 4.388,01 gewährt. römisch eins. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88ÄrzteG 1998
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Abänderung des
bekämpften Bescheides des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer für Wien und Gewährung einer monatlichen
Witwenversorgung; Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend) vom 5. Februar 2007 wurde der Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten, Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an di... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationÄrzteG 1998
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Arztes gegen ein demBerufungsbegehren voll Rechnung tragendes Erkenntnis desDisziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer mangels Beschwer;auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch eine Bindung an dieErkenntnisbegründung angesichts der Verpflichtung der ersten Instanzzu... mehr lesen...