IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich vom 22. Mai 2019, Zl. ***, betreffend Abweisung eines Antrags auf Ermäßigung der Wohlfahrtsfondsbeiträge, zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist nicht zuläss... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.07.2021 Norm: ÄrzteG 1998 §109ÄrzteG 1998 §111Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §14 Abs2Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs2
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH (vgl VwGH 2001/11/0057) ist bei der formlosen Vorschreibung einer Umlagenverbindlichkeit durch das Kammeramt als Dienststelle der Ärztekammer ohne Behördenqualität auf Begehren des betreffenden Kammer... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.07.2021 Norm: ÄrzteG 1998 §109ÄrzteG 1998 §111Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §14 Abs2Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs2
Rechtssatz: Bei der Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens kommt es nicht auf die Bezeichnung durch den Einschreiter, sondern auf den Inhalt der Eingabe, also auf das daraus erkenn- und erschließbare Ziel des Einsch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.07.2021 Norm: ÄrzteG 1998 §109ÄrzteG 1998 §111Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §14 Abs2Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs2
Rechtssatz: Das Verwaltungsgericht hat (ua) dann mit ersatzloser Behebung vorzugehen, wenn in einem antragsbedürftigen Verfahren im Bescheid fälschlicherweise über etwas anderes abgesprochen wurde als beantragt worden war. Ein solches... mehr lesen...