I.1. In der beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 1. August 1995 eingelangten Beschwerde gemäß "Artikel 129 a Abs 1 Z 2 und Z 3 B-VG, § 88 Abs 1 und Abs 2 SPG" wurde die Verletzung des "einfach gesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen gemäß § 87 in Verbindung mit § 16 Abs 2 Z 2 und § 65 Abs 1 SPG" sowie "des einfach gesetzlich gewährleisteten Rechtes gemäß § 87 in Verbindung mit § 35 SPG" geltend gemacht. 2. Mit Bescheid d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat hat die Rechtmäßigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung im Zuge einer Vorfragenabklärung von der Datenschutzkommission beurteilen lassen und hat diese mit Bescheid vom 28. Mai 1998, GZ.: 120609/5-DSK/98, die Rechtswidrigkeit der Ermittlung der personenbezogenen Daten bei der Beschwerdeführerin festgestellt. Die erkennende Behörde schließt sich den rechtlichen Ausführungen in der
Begründung: des Bescheides der Datenschutzkommission vollinhalt... mehr lesen...
Im Beschwerdeschriftsatz vom 06 05 1998 bringt der Beschwerdeführer vor, daß er kongolesischer'Staatsangehöriger sei und am beim Bundesasylamt den Antrag auf Gewährung von Asyl gestellt habe. Dieses Verfahren sei noch anhängig. Trotz dieses Umstandes habe die Bezirkshauptmannschaft am 14 04 1998 ein Schreiben an die Botschaft der Volksrepublik Kongo in Bonn gerichtet, mit welchem ein Antrag auf Ausstellung eines Heimreisezertifikates urgiert wurde. Demgegenüber werde in eine... mehr lesen...
Beachte Bestätigend VwGH vom 17 02 1999,Zl 98/01/0297 Rechtssatz: Der Verwaltungssenat ist zur Behandlung einer auf § 88 Abs 2 SPG gestützten Beschwerde, deren Gegenstand die Antragstellung eines Heimreisezertifikates und die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten an die Botschaft des Heimatlandes des Fremden ist, nicht zuständig. Diesbezüglich besteht die Möglichkeit der Anrufung der Datenschutzkommission gemäß § 36 Abs 1 Z 1 DSG. Schlagworte schlichtes Polizeiha... mehr lesen...