Mit "Ladungsbescheid" der belangten Behörde vom 29. August 2002 wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, während eines näher genannten Zeitraums bei der belangten Behörde persönlich vorzusprechen. Es sei "folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten: erkennungsdienstliche Behandlung - Anzeige des Gendarmeriepostens M vom 5. März 2002"(Fettdruck im Original). Für den Fall der Nichtbefolgung der Ladung ohne wichtigen Grund wurde der Beschwerdeführerin eine Zwangsstr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §19;AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §60;SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §77 Abs1;
Rechtssatz: Der im Beschwerdefall zu beurteilende "Ladungsbescheid" gleicht inhaltlich im Wesentlichen jenem Bescheid, der dem Erkenntnis vom 22. April 1998, Zl. 96/01/0652, auf das gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird, zu Grunde gelegen ist. Wie dort wurde auch im Beschwerdefall... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides in Untersuchungshaft, verweigerte seine Mitwirkung an seiner erkennungsdienstlichen Behandlung in Form einer DNA-Untersuchung anhand eines Mundhöhlenabstriches. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bundespolizeidirektion Wien (die belangte Behörde) wie folgt ab: "Betreff: Erkennungsdienstliche Behandlung (DNA-Mundhöhlenabstrich) Herrn M. ... derz. Justizanstalt J. in Haft Besche... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/01 Sicherheitsrecht
Norm: MRK Art13;SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67 idF 1999/I/146;SPG 1991 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/01/0289 E 11. Dezember 2001 RS 2 Stammrechtssatz DNA-Untersuchungen dürfen vor dem Hintergrund des § 67 SPG 1991 nur dann erfolgen (Art. 13 MRK), wenn die formlose Aufforderung nach § 77 Abs. 1 SPG 1991 bzw. eine - im Fall ihrer Nich... mehr lesen...
Im Hinblick auf das Ersuchen des Gendarmeriepostens Bad Hofgastein vom 18. Mai 2001, den Beschwerdeführer "zwecks Vornahme der erkennungsdienstlichen Behandlung und des Mundhöhlenabstrichs behördlich vorzuladen", erließ die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (die belangte Behörde) nachstehende Erledigung: "Sehr geehrter Herr M.! Sie stehen im Verdachtes, am 15.4.2001, gegen 23.45 Uhr, einer Person insgesamt 3 Ohrfeigen versetzt und ihr dadurch eine Perforation ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/01 Sicherheitsrecht
Norm: MRK Art13;SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67;SPG 1991 §77 Abs1;
Rechtssatz: DNA-Untersuchungen dürfen vor dem Hintergrund des § 67 SPG 1991 nur dann erfolgen (Art. 13 MRK), wenn die formlose Aufforderung nach § 77 Abs. 1 SPG 1991 bzw. eine - im Fall ihrer Nichtbefolgung - daran anschließende bescheidmäßige Verpflichtung dies unmissverständlich zum ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 16. August 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 77 Abs. 2 und 65 Abs. 4 des Sicherheitspolizeigesetzes verpflichtet, "sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen und an den dafür erforderlichen Handlungen auch mitzuwirken". Über die gegen diesen Bescheid gerichtete Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Die hier maßgeblichen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991 (SPG), haben folgenden ... mehr lesen...
Mit "Ladungsbescheid" der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 11. April 1996 wurde der Beschwerdeführer ersucht, zur Mitwirkung an der "erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß Sicherheitspolizeigesetz" am 20. Mai 1996 um 10.00 Uhr persönlich zum Gendarmerieposten Frohnleiten zu kommen, wobei ihm für den Fall der Nichtbefolgung ohne wichtigen Grund die zwangsweise Vorführung angedroht wurde. Als Rechtsgrundlage wurden § 19 AVG und §§ 65 und 77 Sicherheitspolizeigesetz angeführt. ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §64 Abs2;SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §65 Abs4;SPG 1991 §77 Abs1;
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, bei der formlosen Aufforderung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gem § 77 Abs 1 SPG 1991 bereits detailliert bekanntzugeben, welche der in § 64 Abs 2 SPG 1991 genannten erkennungsdienstlichen Maßnahmen in Aussicht genommen werden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §19;AVG §56;SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §65 Abs4;SPG 1991 §77 Abs1;SPG 1991 §77 Abs2;
Rechtssatz: Da die Erledigung der belBeh als "Ladungsbescheid" bezeichnet wurde und die Androhung von Zwangsfolgen enthält, handelt es sich hiebei nicht um eine formlose Aufforderung iSd § 77 Abs 1 SPG 1991, sondern um einen - mit einer Ladung verbundenen - bescheid... mehr lesen...