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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19;Rechtssatz
Da die Erledigung der belBeh als "Ladungsbescheid" bezeichnet wurde und die Androhung von Zwangsfolgen enthält, handelt es sich hiebei nicht um eine formlose Aufforderung iSd § 77 Abs 1 SPG 1991, sondern um einen - mit einer Ladung verbundenen - bescheidmäßigen Abspruch über die Verpflichtung des Bf, an der erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996010652.X01Im RIS seit
20.11.2000