RS Vwgh 1998/4/22 96/01/0652

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AVG §19;
AVG §56;
SPG 1991 §65 Abs1;
SPG 1991 §65 Abs4;
SPG 1991 §77 Abs1;
SPG 1991 §77 Abs2;

Rechtssatz

Da die Erledigung der belBeh als "Ladungsbescheid" bezeichnet wurde und die Androhung von Zwangsfolgen enthält, handelt es sich hiebei nicht um eine formlose Aufforderung iSd § 77 Abs 1 SPG 1991, sondern um einen - mit einer Ladung verbundenen - bescheidmäßigen Abspruch über die Verpflichtung des Bf, an der erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996010652.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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