Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, Pensionsservice (in der Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 28.02.2024 wurde festgestellt, dass vom 1. November 2023 an der Beschwerdeführerin eine Gesamtpension nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto EUR 4.662,96 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus einem Ruhegenuss von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF) stellte am XXXX den Antrag auf Anrechnung der Zeiträume XXXX bis XXXX sowie XXXX bis XXXX als Ruhegenussvordienstzeiten. 2. Mit Bescheid vom XXXX wies das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (in weiterer Folge: belangte Behörde) den Antrag des BF zurück. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der BF aufgrund seines Übertritts in den Ruhestand am XXXX al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Bescheid der Bildungsdirektion Oberösterreich vom 23.05.2019, Zl. XXXX , wurden aufgrund des Antrags vom 14.05.2019 gem. § 53 Abs. 2 lit. h PG 1965 iVm § 56 Abs. 3b PG 1965 10 Monate und 16 Tage nachträglich als Ruhegenussvordienstzeit angerechnet, sodass das Ausmaß der angerechneten Ruhegenussvordienstzeit nunmehr 14 Jahre und 5 Monate betrage. Es wurde dem Beschwerdeführer ein besonderer Pensionsbeitrag von € 12.536,35 vorg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Hinsichtlich des bisherigen Verfahrensganges wird auf die Entscheidung des VwGH vom 08.03.2018, Zl. Ro 2017/12/0008, sowie vom 19.02.2020, Ro 2019/12/0002, verwiesen. Mit letzterer wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes 30. November 2018, W228 2122190- 1/25E, neuerlich wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben wurde. Begründend wurde vom VwGH mit näheren Details ausgeführt, dass die schon mehr als fünf Jahre vor dem Zeitpunk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Landesschulrat für NÖ hat mit Bescheid vom 12.07.2018 festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (Bf) gemäß § 66 Abs. 1 und 2 PG 1965 für die Zeit vom 01.09.1974 bis 30.09.1977 und vom 01.10.1982 bis 24.08.1986 eine Gutschrift von € 2.302,35 an Nebengebühren gebühre. Lt. Nebengebührenwerte- Mittteilung des Landesschulrates für NÖ habe sie dort als Hauptschullehrerin in der Zeit vom 01.09.1974 bis 30.09.1977 und vom 01.10.1982 bis 24.08... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 02.07.2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Feststellung ihrer beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit. Mit Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich vom 11.07.2018, zugestellt am 13.07.2018, wurde festgestellt, dass die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit gemäß § 236d Abs. 2 iVm Abs. 4 BDG 1979 zum 31.07.2018 38 Jahre und 11 Monate beträgt. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwer... mehr lesen...