Rechtssatz: Den Beamten war bekannt, dass im Bereich des gegenständlichen hinteren Parkplatzes immer wieder Suchtgift konsumiert und weitergegeben wird. Die gegenständliche Situation stellte sich für die Beamten so dar, dass auf Grund ihres Erscheinens an Ort und Stelle zwei der vier anwesenden Personen die Flucht ergriffen und eine dieser zwei Personen sich dabei eines Gegenstandes entledigen wollte. Der Verwaltungssenat vertritt die Auffassung, dass die einschreitenden Organe der Sicherh... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 18. März 2005 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Zweitbeschwerdeführer auf den Gendarmerieposten J kam und dort eine Leibesvisitation durchgeführt wurde. Dies sei eine erdniedrigendere Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK und der Zweitbeschwerdeführer in seinem in der Verfassung gesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. Auch sei der Pkw, mit dem der Zweitbeschwerdeführer zum Gendarmerieposten kam, durchsucht worden, obwohl ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Leibesvisitation einer Person, die nicht festgenommen wurde, ist nach § 40 Abs 2 SPG nur dann zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass die Person mit einem gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gerichteten gefährlichen Angriff in Zusammenhang steht und einen Gegenstand bei sich hat, von dem Gefahr ausgeht. Der einer Leibesvisitation unterzogene Beschwerdeführer war freiwillig auf die Polizeiinspektion gekommen und hatte dort kooperativ an... mehr lesen...
I.1. In der "Sammelbeschwerde" vom 16. November 2000 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: Am 6. Oktober 2000 fand am Grazer Hauptplatz eine Wahlkampfveranstaltung der ÖVP mit Waltraud Klasnic und Edmund Stoiber statt, an der ca. 2000 Personen, die zahlreiche Transparente hochhielten, teilnahmen. Ich traf ca. um 17 Uhr 30 ein. Ich sah, wie am Rand der Veranstaltung, ca. auf Höhe des Geschäfts 'Billa', eine Gruppe Jugendlicher versuchte, ein Transparent mit der Aufschrift 'Widersta... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Durchsuchen der Umhängetasche eines Festgenommen verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn die Festnahme ausschließlich zur Feststellung seiner Identität nach § 35 Z 1 VStG erfolgte, die betreffende Tasche dem Festgenommenen für die Dauer der Freiheitsbeschränkung ohnehin abgenommen wurde und keine Anhaltspunkte nach § 40 Abs 2 SPG dafür bestehen, dass ein gefährlicher Angriff gegen Leben, Freiheit, Gesundheit oder Eigentum vorliegt und von der Tasche eine Gefä... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgewiesen; VwGH 23.9.1998, Zl. 97/01/1065-11 Rechtssatz: In ihrer Beschwerde wenden sich die Rechtsmittelwerber gegen die an ihnen vorgenommene Personendurchsuchung in O sowie damit in Zusammenhang stehende Eingriffe in ihre Persönlichkeitssphäre (Festhalten in überhitzten Bussen bzw. hinter einem Sperrkordon, Ausziehen der Schuhe, Zwangsverwahrung von Gegenständen, Identitätsfeststellung, Hochheben des T-Shirts) und gegen ihre... mehr lesen...