RS UVS Steiermark 2001/07/16 20.3-61/2000

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Veröffentlicht am 16.07.2001
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Rechtssatz

Das Durchsuchen der Umhängetasche eines Festgenommen verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn die Festnahme ausschließlich zur Feststellung seiner Identität nach § 35 Z 1 VStG erfolgte, die betreffende Tasche dem Festgenommenen für die Dauer der Freiheitsbeschränkung ohnehin abgenommen wurde und keine Anhaltspunkte nach § 40 Abs 2 SPG dafür bestehen, dass ein gefährlicher Angriff gegen Leben, Freiheit, Gesundheit oder Eigentum vorliegt und von der Tasche eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit für die Sicherheitsorgane bzw andere Menschen ausgehen könnte.

Schlagworte
durchsuchen Tasche Festnahme Abnahme Gefährdung Identitätsfeststellung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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