Hinsichtlich der Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Oktober 1988, Zl. 87/12/0067, verwiesen, mit dem der Bescheid der belangten Behörde vom 6. März 1987 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde. Mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. Mai 1986 festgestellt, daß ihr zur ihrem Versorgungsgenuß gemäß § 27 Abs. 1 des Pensionsgesetzes (PG) 196... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §27 Abs1;PG 1965 §27 Abs6;
Rechtssatz: Treten die Voraussetzungen für den Anspruch auf Hilflosenzulage erst nach Antragstellung ein, so gebührt die Hilflosenzulage erst ab dem dem Eintritt der Voraussetzungen folgenden Monatsersten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989120119.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §27 Abs1;PG 1965 §27 Abs6;PG 1965 §33 Abs1;PG 1965 §33 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ab wann der Anspruch auf Hilflosenzulage gebührt, sind nicht die Bestimmungen des § 33 Abs 1 und Abs 2 PG, die nur die Fälligkeit des bereits gebührenden Anspruchs regeln, sondern des § 27 Abs 6 PG maßgebend. European Case Law Identifie... mehr lesen...