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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §27 Abs1;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ab wann der Anspruch auf Hilflosenzulage gebührt, sind nicht die Bestimmungen des § 33 Abs 1 und Abs 2 PG, die nur die Fälligkeit des bereits gebührenden Anspruchs regeln, sondern des § 27 Abs 6 PG maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120119.X02Im RIS seit
12.06.2001