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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §27 Abs1;Rechtssatz
Treten die Voraussetzungen für den Anspruch auf Hilflosenzulage erst nach Antragstellung ein, so gebührt die Hilflosenzulage erst ab dem dem Eintritt der Voraussetzungen folgenden Monatsersten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120119.X01Im RIS seit
12.06.2001