RS Vwgh 1990/2/26 89/12/0119

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Veröffentlicht am 26.02.1990
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §27 Abs1;
PG 1965 §27 Abs6;

Rechtssatz

Treten die Voraussetzungen für den Anspruch auf Hilflosenzulage erst nach Antragstellung ein, so gebührt die Hilflosenzulage erst ab dem dem Eintritt der Voraussetzungen folgenden Monatsersten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120119.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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