Auf Grund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Beschwerdeführerin hat nach den Angaben im angefochtenen Bescheid mit Eingabe vom 3. Oktober 2000 um Erteilung der Baubewilligung und der gewerberechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer SB-Autowaschanlage auf dem näher angeführten Grundstück in der KG S. angesucht. Der Antrag auf Erteilung der Baubewilligung wurde mit ... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1996 §21 Abs3;
Rechtssatz: Dem von einem Flächenwidmungsplan betroffenen Grundeigentümer kommt in einem solchen Verordnungserlassungsverfahren keine Parteistellung zu. Schlagworte Planung Widmung BauRallg3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog nach seiner am 23. Juni 1984 verstorbenen Gattin, die Volksschullehrerin war, einen Witwerversorgungsgenuß. Nach seiner am 4. Oktober 1991 erfolgten Wiederverehelichung wurde dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Landesschulrates für die Steiermark vom 23. Oktober 1991 gemäß § 21 Abs. 3 des Pensionsgesetzes 1965 (kurz: PG) eine Abfindung in der Höhe von S 423.059,--, ausgehend vom 70-fachen des Versorgungsbezuges, den der Beschwerdeführer zu diesem Zeitp... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1;PG 1965 §15;PG 1965 §21 Abs3;PG 1965 §21 Abs5;PGNov 08te Art2 Abs2;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 PG stellt auf den Anspruch auf Witwerversorgung im Zeitpunkt der Schließung der neuen Ehe und nicht auf die zu diesem Zeitpunkt bezahlten Leistungen. Der Anspruch auf Versorgungsbezug ist durch § 15 PG in Verbindung mit Art II... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: LDG 1984 §106 Abs1 Z2;PG 1965 §21 Abs3;PG 1965 §21 Abs5;
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 21 Abs 3 iVm Abs 5 PG folgt, daß die Abfindung für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Erlöschen des Versorgungsanspruches vorgesehen ist (Hinweis E 25.5.1987, 86/12/0287, VwSlg 12477 A/1987). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §21 Abs3;
Rechtssatz: Bereits aus dem vom Gesetzgeber verwendeten Wort "ruhen" folgt, dass das zugrundeliegende Recht, der Anspruch als solcher, nicht beseitigt wird, sondern nur - vorübergehend - seine Realisierung zum Stillstand kommt, der Anspruch als solcher aber bestehen bleibt. Auch im Interesse der gebotenen sachgerechten Interpretation darf dieser Abfert... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §21 Abs3;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 PG 1965 stellt nicht auf die Höhe des Versorgungsbezuges an sich ab bzw verwendet nicht beispielsweise die Wortfolge "Versorgungsbezug, der angewiesen wird" oder dergleichen, sondern bestimmt die Höhe der Gebühr mit dem Begriff "Anspruch" näher. Dafür, dass darunter nur ein im Zeitpunkt des Anfalles unmittelbar durchsetzbares Re... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §21 Abs3;PG 1965 §40a idF 1984/406;
Rechtssatz: In die Berechnung der Abfertigung im Ausmaß des 70-fachen des Versorgungsbezuges (§ 21 Abs 3 PG) ist dessen gemäß § 40 a PG idF BGBl 1984/406 ruhender Teil einzubeziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986120287.X03 Im RIS seit 25.0... mehr lesen...