Begründung: Das Erstgericht bewilligte ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** die Vormerkung des Eigentumsrechts zugunsten der Antragstellerinnen je zur Hälfte. Dem gegen diese Entscheidung erhobenen Rekurs der Einschreiter gab das Rekursgericht nicht Folge. Den Beschluss des Rekursgerichts erhielt der Vertreter der Einschreiter am 2. 7. 2010 zugestellt. Der außerordentliche Revisionsrekurs der Einschreiter langte am 4. 8. 2010 beim Erstgericht ein. Der Revisionsrekurs ist verspätet... mehr lesen...
Begründung: Mit Verordnung der Wiener Landesregierung vom 29. April 1991, LGBl. Nr. 24, wurden Teile des zweiten Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet erklärt. Gemäß § 2 dieser Verordnung gehört auch das Grundstück ***** der EZ ***** KG Leopoldstadt zu diesem Assanierungsgebiet. Die genannte Verordnung wurde noch am 29. April 1991 kundgemacht; sie ist daher gemäß § 5 Abs 1 des Gesetzes über das Gesetzblatt der Stadt Wien, LGBl. 1945/1, frühestens am 30. April 1991 in Kraf... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten auf Grund des notariellen Übergabsvertrages vom 8.Oktober 1990, des zu TZ 5411/90 ergangenen Rangordnungsbeschlusses und anderer Urkunden ob den der Therese S***** gehörenden 66/3743-Anteilen (B-LNR 25) an der Liegenschaft EZ *****, womit das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr 27 im Haus ***** untrennbar verbunden ist, 1.) die Einverleibung des Eigentumsrechtes je zur Hälfte im Rang der Anmerkung TZ 5411/90 für die Antragsteller und die Verb... mehr lesen...
Norm: GBG §81 Abs2
Rechtssatz: Bei der Fristberechnung werden die Tage, während deren sich eine beim Grundbuchsgericht zu überreichende Schrift auf der Post befindet, nicht abgerechnet. Entscheidungstexte 5 Ob 55/91 Entscheidungstext OGH 17.05.1991 5 Ob 55/91 5 Ob 158/09k Entscheidungstext OGH 01.09.2009 5 Ob 158/09k Auch; Beisa... mehr lesen...
Norm: GBG §81 Abs2GBG §123 Abs1Eur Fristenübk Art1Eur Fristenübk Art5
Rechtssatz: Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden zwar grundsätzlich bei der Berechnung der Frist mitgezählt. Fällt aber der letzte Tag einer Frist, vor deren Ablauf eine Handlung vorzunehmen ist, auf einen solchen Tag, so wird die Frist dahin verlängert, dass sie den nächstfolgenden Werktag einschließt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den ihm am Mittwoch, dem 16. 11. 1983, zu eigenen Handen zugestellten Beschluss der ersten Instanz über die Bewilligung der Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob dem 1/100-Anteil an der EZ 4179 KG ***** als Haupteinlage und der EZ 3199 derselben KG als Nebeneinlage gab der Verpflichtete am Mittwoch, dem 30. 11. 1983, einen an die erste Instanz adressierten, dort am Donnerstag, dem 1. 12. 1983, eingelangten Rekurs zur Post, der von Amts wegen im Grun... mehr lesen...
Norm: GBG §81 Abs2
Rechtssatz: § 81 Abs 2 GBG hat - soweit er sich auf Rekursfristen bezieht - seinen Grund darin, daß die Rekursfrist des § 123 Abs 1 GBG auch bei Zustellung im Inland vor der ZVN 1983 erheblich länger war als die in der ZPO, in der EO und im AußStrG geregelten Rechtsmittelfrist. Auch nach dem 01.05.1983 besteht im Vergleich zu den einseitigen Rekursen nach der ZPO, zu den Rekursen nach der EO und den Rekursen nach dem AußStrG... mehr lesen...