Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Streitanmerkung nach § 70 GBG kann begehrt werden, wenn der Eingetragene auf Zustimmung in die Einverleibung eines ersessenen Rechts geklagt wird (5 Ob 1/94 = NZ 1994/294); gleiches gilt bei einer Klage auf Verbücherung einer durch Grundstücksteilung entstandenen offenkundigen Dienstbarkeit (1 Ob 292/98t = immolex 1999/66). Eine Streitanmerkung nach Paragraph 70, GBG kann begehrt werden, wenn der Eingetragene auf Z... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 21. 12. 1998 eingebrachten Klage begehrten die klagenden Parteien die Verurteilung der beklagten Partei gegenüber ihnen sowie ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum der EZ 883 GB 50326 W***** und EZ 887 GB 50326 W*****, in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Gebrauches gemäß Punkt V. des Kaufvertrages vom 16. 8. 1994 an der Liegenschaft EZ 814 GB 50326 W*****, BG Vöcklabruck, hinsichtlich des Grundstückes 642/3 für die klagenden Parteien und deren Rechts... mehr lesen...
Norm: GBG §70
Rechtssatz: Die Klage auf Einwilligung in die bücherliche Einverleibung einer durch Grundstücksteilung entstandenen offenkundigen Dienstbarkeit kann in analoger Anwendung des § 70 GBG im Grundbuch angemerkt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 292/98t Entscheidungstext OGH 27.10.1998 1 Ob 292/98t 7 Ob 286/99f Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: GBG §57GBG §70
Rechtssatz: Wird ein Gesuch um Löschung von Zwischeneintragungen gleichzeitig mit dem Einverleibungsversuch angebracht, so kann bei einer Abschreibung eines Grundstückes und Eröffnung einer neuen Einlage (bzw Zuschreibung zu einer anderen Einlage) ungeachtet der Zwischeneintragung sogleich eine lastenfreie Abschreibung erfolgen. Die Abschreibung ohne Mitbenützung einer Klagsanmerkung ist so zu beurteilen wie deren Löschung ... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehren die Löschung des Eigentumsrechtes der Beklagten ob den Liegenschaften EZ 86 und 524 KG Purgstall mit der
Begründung: , daß die Eintragung des Eigentumsrechtes der Beklagten auf einem unwirksamen Titel beruhe. Das Erstgericht bewilligte die von den klagenden Parteien beantragte Anmerkung der Löschungsklage. Das Rekursgericht bestätigte den Beschluß des Erstgerichtes mit der Maßgabe, daß es die Parteienbezeichnungen durch Anführung der volle... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, schon gegenüber dem bücherlichen Vormann der Beklagten das Eigentumsrecht an einem 2 m breiten Streifen des Grundstücks Nr. 169/2 KG Marktl ausgehend von der Mappengrenze zu dem der Klägerin gehörenden Grundstück Nr. 170/1 KG Marktl ersessen zu haben, begehrt die Klägerin gegenüber der Beklagten die Feststellung ihres Eigentumsrechtes an dem genannten Grundstücksstreifen. Aus Anlaß der Vermessung des Grundstücks im Zuge der Verkaufsverhandlungen zwi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1498GBG §70
Rechtssatz: Die Streitanmerkung nach § 70 GBG kann auch gegen den bücherlichen Nachmann des Ersitzungsgegners erwirkt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 617/88 Entscheidungstext OGH 14.07.1988 7 Ob 617/88 Veröff: RZ 1988/67 S 283 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0034721 ... mehr lesen...
Norm: GBG §70GBG §123GBG §126
Rechtssatz: Auf das Rechtsmittelverfahren bei einer gemäß § 70 GBG verfügten Streitanmerkung finden die Bestimmungen des Grundbuchsgesetzes auch dann Anwendung, wenn der Antrag beim Prozeßgericht gestellt wurde, daher ist gegen eine bestätigende Entscheidung der zweiten Instanz ein weiterer Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 723/78 Entscheidungstex... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte gegenüber den Beklagten die Feststellung des Bestandes einer durch Ersitzung erworbenen Dienstbarkeit und beantragte die grundbücherliche Anmerkung der Klage. Das Erstgericht bewilligte die Klagsanmerkung. Das Rekursgericht wies den Antrag mangels der Voraussetzungen des § 61 GBG. ab. Der Oberste Gerichtshof stellte den erstgerichtlichen Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Es handelt sich um eine actio c... mehr lesen...
Norm: GBG §70
Rechtssatz: Wird die Anerkennung einer Servitut aus dem Grunde der Ersitzung begehrt, so ist die Streitanmerkung nach § 70 GBG zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 593/50 Entscheidungstext OGH 03.10.1950 2 Ob 593/50 Veröff: SZ 23/277 8 Ob 313/99h Entscheidungstext OGH 22.12.1999 8 Ob 313/99h Auch; Beisatz: Eine Stre... mehr lesen...