Begründung: Zu EZ ***** Grundbuch ***** ist im B-Blatt als Eigentümer Johann G*****, geboren am *****, einverleibt. Die Antragstellerin bringt nun in ihrem Grundbuchsgesuch vor, Gernot G*****, geboren am *****, sei Eigentümer dieser Liegenschaft und es werde die Einverleibung des Pfandrechtes für die Kreditforderung der Antragstellerin im Höchstbetrag von EUR 36.400 im Range der Rangordnung unter C-LNR 3a begehrt. Sie schloss die Kopie des Abhandlungsprotokolls an, aus dem sich er... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei hat zum Nachlaß seines Vaters eine unbedingte Erbserklärung abgegeben, die das Verlassenschaftsgericht mit Beschluß vom 6. 5. 1992 angenommen hat. Teil des Nachlaßvermögens ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, zu dem die Liegenschaften EZ 18 Grundbuch ***** D*****, EZ 36 und 89 Grundbuch ***** D*****, EZ 130 Grundbuch ***** M*****, EZ 845 Grundbuch ***** S*****, und ein Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 19 Grundbuch ***** H***** g... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zum Ersatz ihres insgesamt mit S 3,994.265,44 samt 4 % Zinsen seit 15.Jänner 1990 bezifferten Schadens und brachte hiezu vor, daß ihr dieser in seiner Funktion als Obmann eines näher bezeichneten Schiedsgerichts über Auftrag einer früher in Nürnberg ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge Nürnberger Gesellschaft) eine Verfügung zur Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens zugestellt ha... mehr lesen...
Norm: dAGBG §1 Abs1dAGBG §9dAGBG §10dAGBG §11dAGBG §24
Rechtssatz: Beim generellen Ausschluß der Haftung der Schiedsrichter für deren schiedsgerichtliche Tätigkeit handelt es sich um eine vorformulierte Klausel im Sinne des § 1 Abs 1 AGBG, an deren Einbeziehung in den Schiedsrichtervertrag naturgemäß nur die Schiedsrichter interessiert sein konnten. Jeder Vertragspartner kann sich auf die Unangemessenheit vorformulierter Klauseln nach Maßgabe d... mehr lesen...
Norm: BGB §166 IdAGBG §2dAGBG §24
Rechtssatz: Beim Vertragsabschluß mit einem Vertreter ist auf dessen Kenntnisse und Verhältnisse abzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 57/97d Entscheidungstext OGH 11.03.1997 4 Ob 57/97d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107382 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 7.12.1984 verbot das Erstgericht Ing.Peter B*** als Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Gemeinschuldner) zur Sicherung der vollstreckbaren Forderung der gefährdeten Partei von S 254.879,-- s.A. die Veräußerung und Belastung der jenem auf Grund des Ergebnisses des Verlassenschaftsverfahrens nach Dipl.Ing.Helmut B*** "außerbücherlich eigentümlichen" Viertelanteiles an der Liegenschaft EZ 41 KG Berndorf (Hälfteanteil des Dipl.I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin lieferte der Beklagten auf deren Bestellung im Jahre 1978 sechs Kühlraumschiebetüren, zwei zweiflügelige Pendeltüren, Leibungsverkleidungen, Polyuretanschaum sowie einen Kaltluftschleier zum Preis von insgesamt DM 68.984,28. Dieser Betrag entspricht bei dem von den Parteien außer Streit gestellten Umrechnungskurs von DM 1,-- = S 7,20 dem Betrag von S 496.686,81. Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Bezahlung von S 496.686,81 s.A.. Sie habe... mehr lesen...
Norm: dAGBG §2dAGBG §24 Nr1
Rechtssatz: § 2 AGBG hat im Sinne des § 24 Nr 1 AGBG für den Handelsverkehr zwischen Kaufleuten nicht zu gelten; das hat zur Folge, daß die Vereinbarung der Einbeziehung der Geschäftsbedingungen in das Rechtsverhältnis bereits dann erfolgt, wenn der Kunde vom Vorhandensein der AGB wußte oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt hätte wissen müssen und wenn für ihn erkennbar war, daß der Unternehmer den Vertrag nur unter ... mehr lesen...
Begründung: Maria B, die Mutter der Streitteile, ist am 22.10.1983 verstorben. Zu ihren Erben sind auf Grund des Testamentes vom 19.9.1983 der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) und die beiden mj. Kinder der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin) je zu einem Drittel berufen. Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 25.1.1981 hatte Maria B ihre gesamten Liegenschaften dem Beklagten geschenkt. Eine dieser Liegenschaften sche... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaften EZ 6, 1222 und 1309 je KG E*****. Hinsichtlich der jeweils zweiten Hälfteanteile an diesen Liegenschaften steht der verpflichteten Partei aufgrund des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung nach dem am 28. 8. 1974 verstorbenen Karl B***** aufgrund der Einanwortungsurkunde vom 14. 12. 1976, AZ A 177/74 des Bezirksgerichts Langenlois, der Anspruch auf Einverleibung des Eigentumsrechts zu. Im Grundbuch ist die... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §436EO §331 FGBG §22GBG §24
Rechtssatz: Der Erbengläubiger kann auf die zwar eigeantwortete aber noch nicht verbücherte Liegenschaft des Erben nicht direkt - unter Ansuchen um Einverleibung des Eigentumsrechts des Erben - sondern nur gemäß § 331 EO Exekution führen. Dies entspricht der ständigen neueren Rechtsprechung des OGH (EvBl 1953/211, EvBl 1977/37, EvBl 1980/142, SZ 53/32). Im Schrifttum geäußerte Gegenansichten (Hole... mehr lesen...
Der Kläger begehrte mit der am 6. Feber 1978 eingebrachten Klage, die vier im Ausland wohnhaften Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von 16 200 S zu verurteilen. Nach dem Vorbringen des Klägers sei Sophie B am 27. September 1976 gestorben. Diese habe bis zu ihrem Ableben eine Steuerberatungskanzlei geführt. Als bestellter Substitut und Liquidator habe der Kläger in der Zeit von Mai 1976 bis März 1977 Besprechungen bei Finanzämtern geführt und für die Klientel der... mehr lesen...
Der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsteller genannt) steht gegen ihre Gegnerin eine vollstreckbare Honorarforderung von 72 837.59 S zu. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes I wurde der Gegnerin des Antragstellers der Nachlaß der am 14. Feber 1977 verstorbenen Paula N eingeantwortet. Zu deren Nachlaß gehörte auch die Liegenschaft EZ 556 KG H mit einem Einheitswert von 99 000 S. Die Verbücherung der Einantwortungsurkunde ist bisher nicht erfolgt. Der Antragsteller bea... mehr lesen...
Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt - Wien vom 29. Oktober 1958 wurde dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei der Nachlaß seines Vaters Ing. Karl W. zur Gänze mit der Beschränkung der sich auf 5/8-Anteile des Nachlasses beziehenden nicht zu verbüchernden fideikommissarischen Substitution eingeantwortet. Die Klägerin behauptet, vom Beklagten die zum Nachlaß seines Vaters gehörige Liegenschaft EZ. 3399, Katastralgemeinde L., Haus in Wien I... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75ABGB §822EO §379 Abs4 F2GBG §21GBG §24
Rechtssatz: Auf Grund einer einstweiligen Verfügung nach § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB kann auch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot bei einer dem Erben noch nicht eingeantworteten Liegenschaft angemerkt werden. Es ist hiebei sowohl die Bestimmung des § 21 GBG als auch jene des § 379 Abs 4 EO unanwendbar. Die Zitierung des § 822 ABGB in § 24 GBG ist nunmehr auf § 75 der III. ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Parteien auf Zahlung von 15.993.06 S u. a. der Antragsgegnerin die Veräußerung, Belastung und Verpfändung des ihr in dem Nachlaß nach der am 12. April 1948 verstorbenen Leopoldine R. angefallenen Liegenschaftsanteiles an der Liegenschaft EZ. 4 Kat.Gem. W. mit dem Wohnhaus Nr. 4, sowie die Veräußerung, Belastung und Verpfändung der zum Nachlaß gehörigen Liegenschaft EZ. 18 Kat.Gem. Sch., Grundbuch des Bezirksgerichtes W. ... mehr lesen...