Begründung: Mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Zuspruch von EUR 65.400,-- sowie die Feststellung der solidarischen Haftung der beklagten Parteien für alle ihm aus seiner Infektion mit dem Hepatitis C-Virus in Hinkunft noch entstehenden Schäden. Er habe in den Jahren 1972 bis 1974 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Wien, G*****gasse ***** Blutplasma gespendet und sei dabei mit dem genannten Virus infiziert wo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 65.400 EUR an Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch die Infektion mit dem Hepatitis C-Virus im Zusammenhang mit Blutplasmaspenden sowie die Feststellung, dass ihm die Beklagten für alle künftigen Schäden zur ungeteilten Hand hafteten. Der Kläger habe in den Jahren 1977/78 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. 1988 sei bei ihm Hepatitis C diagnostiziert worden; erst 2002 habe er vom Kaus... mehr lesen...
Nach den Klagsbehauptungen verschuldete der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Mopeds am 13. Mai 1973 auf der Achensee-Bundesstraße einen Verkehrsunfall, bei dem der Personenkraftwagen des Klägers beschädigt wurde. Der Kläger soll dadurch einen Schaden von 24.319.60 S samt 12% Zinsen aus 13.319.60 S seit 13. Mai 1973 erlitten haben. Er verlangt von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand den Ersatz dieses Schadens. Die Klage konnte zunächst nu... mehr lesen...
Norm: EKHG §20JN §92aJN §93
Rechtssatz: § 20 EKHG schließt die Anwendung des § 93 JN auch bei einheitlicher Streitgenossenschaft der Beklagten aus. Entscheidungstexte 2 Ob 116/72 Entscheidungstext OGH 21.09.1972 2 Ob 116/72 Veröff: EvBl 1973/91 S 211 7 Ob 272/02d Entscheidungstext OGH 15.01.2003 7 Ob 272/02d Vgl; Beis ... mehr lesen...
Norm: EKHG §20JN §93KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 DcZPO §14 Dd
Rechtssatz: Wird bei einheitlicher auf § 63 Abs 3 KFG beruhender Streitgenossenschaft gegenüber einem Streitgenossen ein Anerkenntnisurteil rechtskräftig, dann können die anderen nicht Unzuständigkeit einwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 100/72 Entscheidungstext OGH 13.06.1972 8 Ob 100/72 Veröff: EvBl 1973/6 S 17 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei den Ersatz von Schäden, die ihr nach den Klagsbehauptungen an einem ihr gehörigen PKW. dadurch entstanden, daß dessen Lenker durch den die Straße an einer unübersichtlichen Kurve mit angeschnallten Schiern überquerenden Beklagten zu Brems- und Ausweichhandlungen gezwungen wurde, in deren Folge das Fahrzeug umstürzte. Die Zuständigkeit des Erstgerichtes grundete die klagende Partei auf § 101 JN. (Gerichtsstand der Gegenseitigkeit... mehr lesen...
Norm: EKHG §20
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des § 20 EKHG kann auch für eine Klage gegen denjenigen herangezogen werden, der ein im Betrieb befindliches Kraftfahrzeug beschädigt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 242/68 Entscheidungstext OGH 26.09.1968 2 Ob 242/68 Veröff: SZ 41/119 = EvBl 1969/79 S 126 = ZVR 1969/151 S 133 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: AHG §9EKHG §20
Rechtssatz: Kann ein und derselbe Sachverhalt neben den Bestimmungen des AHG auch noch andere Gesetzesnormen unterstellt werden (hier: EKHG), dann ist das nach der Zuständigkeitsvorschrift des § 9 AHG ausschließlich zuständige Gericht zur Gänze zuständig, wenn es die Zuständigkeit zur Entscheidung auch nur hinsichtlich einer der anzuwendenden konkurrierenden Normen besitzt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Partei tritt als Legalzessionarin nach § 21a Fürsorgepflichtverordnung auf; der von ihr befürsorgte Josef M. habe durch das Verschulden des Walter P. (Halter und Lenker eines Kraftwagens) am 2. Februar 1959 einen Verkehrsunfall im Bezirke des Erstgerichtes erlitten; im Übereinkommen vom 22. September 1960 habe sich die beklagte Partei als Haftpflichtversicherer des Kraftfahrers zur Zahlung von 50% aller der Klägerin im Zusammenhange mit dem Unfall des Josef M. auflaufende... mehr lesen...
Norm: EKHG §20FürsorgepflichtV §21aKraftfVerkG §20
Rechtssatz: Der Wahlgerichtsstand des § 20 KraftfVerkG kommt auch dem Zessionar des Geschädigten als Singularsukzessor zugute (vgl § 1394 ABGB). Es ist nicht erforderlich, dass die Klage ausschließlich auf die Haftung nach dem KraftfVerkG gegründet wird; es genügt vielmehr, dass der Kraftfahrzeugunfall neben der vom Kläger behaupteten Vereinbarung mit dem beim Wahlgerichtsstand in Anspruch Geno... mehr lesen...
Norm: EKHG §20VersVG §67
Rechtssatz: Auch Ansprüche nach § 67 VersVG können beim Gerichtsstand des § 20 EKHG eingeklagt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 201/62 Entscheidungstext OGH 06.09.1962 2 Ob 201/62 2 Ob 367/64 Entscheidungstext OGH 17.12.1964 2 Ob 367/64 Beisatz: Ansprüche nach §§ 1295 ff ABGB. (T1) Veröff: ZVR 1965/... mehr lesen...