Begründung: Die Klägerin begehrt zuletzt die Zahlung von S 86.904,04 als Schadenersatz aus einem von ihr auf der von der beklagten Partei betriebenen Go-Kart-Bahn erlittenen Unfall. Sie erhob auch ein für künftige Schäden betreffendes Feststellungsbegehren und bekannte ein Eigenverschulden von 50 % ein. Zum Unfallszeitpunkt sei für die Go-Kart-Bahn keine Betriebsstättengenehmigung vorhanden gewesen; auf der asphaltierten Strecke der Go-Kart-Bahn sei unzulässigerweise Schotter vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1 EKHG hängt die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ua vom Betrieb eines Kraftfahrzeuges ab. Gemäß § 2 Abs 2 EKHG ist der Begriff des Kraftfahrzeuges im Sinne des KFG 1967 auszulegen. Die Kraftfahrzeugeigenschaft ist von den Gerichten seit der Aufhebung des § 1 Abs 4 KFG 1967 (BGBl 1992/452) selbständig zu beurteilen (Schwimann/Schauer, ABGB2 VIII, § 2 EKHG Rz 7). Gemäß § 2 Abs 1 Z 1 KFG 1967 ist ein Kraftfahrzeug ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte Zahlung von S 107.000,-- sA als Schadenersatz aus einem von ihm auf der von der Beklagten betriebenen Gokartbahn erlittenen Unfall, bei dem er durch die Bremsscheibe eines anderen Gokarts verletzt worden war; er erhob auch ein künftige Schäden betreffendes Feststellungsbegehren. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte ua fest, dass die Gokartbahn der Beklagten von einem Mitarbeiter des Klägers zur Durchführung eines Rennens ge... mehr lesen...
Norm: EKHG §2EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Nach herrschender Ansicht versteht man unter einer Eisenbahn eine Verkehrsanlage zur Beförderung von Waren oder Personen, bei denen die Fahrzeuge in ihrer Fortbewegung an eine bestimmte Laufbahn gebunden sind. Maßgebend ist, daß mit der Beförderungseinrichtung nach ihrer Bauart und nach der Art und Weise des Transportes gleiche oder ähnliche Gefahren verbunden sind wie mit dem Betrieb einer Eisenbahn im Si... mehr lesen...
Norm: EKHG §2EKHG §9 HEKHG §9a
Rechtssatz: Durch Artikel I des BG vom 14.12.1977, BGBl 676 wurden Schlepplifte in den Anwendungsbereich des EKHG einbezogen. Damit fallen auch Seilbahnanlagen, die im Winter als Schlepplifte und im Sommer als Sessellifte oder wie hier als Aufstiegshilfen für die Benützung einer Sommerrodelbahn betrieben werden, unter die Haftungsbestimmungen des EKHG. Daher haftet der Schleppliftunternehmer grundsätzlich für alle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, betreibt eine Sommerrodelbahn. Am 16.6.1986 kam der Kläger auf der von ihm entgeltlich benützten Bahn mit einem Schlitten zum Sturz und zog sich dabei einen Schien- und Wadenbeinbruch sowie einen Bänderriß im Sprunggelenk des rechten Beines zu. Der Kläger begehrte die Verurteilung der beklagten Parteien zum Ersatz seines mit insgesamt S 399.966,20 s... mehr lesen...
Norm: EKHG §2
Rechtssatz: Der Betrieb einer Sommerrodelbahn unterliegt nicht der Gefährdungshaftung nach dem EKHG. Entscheidungstexte 1 Ob 549/92 Entscheidungstext OGH 01.04.1992 1 Ob 549/92 Veröff: EvBl 1992/132 S 584 2 Ob 84/00t Entscheidungstext OGH 30.03.2000 2 Ob 84/00t Vgl auch; Beisatz: Hier: Gokart-Halle. (T1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma A*** B*** AG erteilte der zweitbeklagten Partei den Auftrag, eine Sesselbahn zum "Schindlergrat" zu errichten. Die zweitbeklagte Partei schrieb die Arbeiten, die auch die Errichtung und den Betrieb einer Materialseilbahn in zwei Sektionen umfaßte, aus. Der Auftrag wurde an die Firma Wilhelm P*** GmbH. & Co KG (im folgenden Firma P***) vergeben. Über das Vermögen dieses Unternehmens wurde während des Prozesses der Konkurs eröffnet und der Erstbekl... mehr lesen...
Norm: EKHG §2EKHG §19 Abs2EisbG §1
Rechtssatz: Materialseilbahnen sind Eisenbahnen im Sinne des § 1 EisbG. Entscheidungstexte 2 Ob 69/90 Entscheidungstext OGH 24.10.1990 2 Ob 69/90 Veröff: ZVR 1991/95 S 244 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0058003 Dokumentnummer JJR_19901... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1311 IIbABGB §1315 IVEKHG §2RHG ArtI
Rechtssatz: Der Betrieb einer Autodromanlage ist kein "gefährlicher Betrieb", weil keine Gefahrenquelle vorliegt, die den von den Haftpflichtgesetzen, insbesondere vom EKHG, ausdrücklich erfaßten entspricht. Entscheidungstexte 1 Ob 824/81 Entscheidungstext OGH 27.01.1982 1 Ob 824/81 Veröff: EvBl 1982/129 S 436 ... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Untergerichte betreiben die Beklagten als Personenvereinigung auf Grund einer dem Zweitbeklagten am 4. Aprll 1960 erteilten eisenbahnrechtlichen Konzession einen Einseilschwebelift (Doppelsessellift) zur Personenbeförderung. Nach dem Inhalt der Konzessionsurkunde hat der Zweitbeklagte eine Betriebsvorschrift zu erstellen und der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Eine Genehmigung ist bisher nicht erfolgt, vielmehr wurde die vom Erstbeklagten verfa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVIIaEKHG §2
Rechtssatz: Unfall durch Inbetriebsetzen eines Sesselliftes ohne Einsteighilfe - Mitverschulden des Fahrgastes; Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Sesselliftunternehmers. Entscheidungstexte 2 Ob 178/65 Entscheidungstext OGH 01.07.1965 2 Ob 178/65 Veröff: ZVR 1966/58 S 70 = SZ 38/112 8 Ob 159/81 ... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Untergerichte betreibt die beklagte Partei von E. aus eine Drahtseilbahn auf die Zugspitze. Die Bahn wurde bis 1960 als Zwei-Gondel-Bahn geführt. An der Stütze 4 bestand eine Aussteigmöglichkeit in Form einer Plattform, von der man über Treppen den Erdboden erreichte. Diese Möglichkeit wurde von Schifahrern benützt, die über die Gamskarabfahrt nach E. fahren wollten. Die Abfahrt war im oberen Teil sehr steil und lawinengefährdet. Um die Frequenz der Seilbah... mehr lesen...
Norm: ABGB §1165 BEKHG §2
Rechtssatz: Haftung des Eisenbahnunternehmers (Seilbahnunternehmers) aus dem Beförderungsvertrag, wenn ein Fahrgast bei der Station von einem Steinschlag getroffen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 98/65 Entscheidungstext OGH 13.05.1965 2 Ob 98/65 Veröff: JBl 1965,587 = ZVR 1966/3 S 13 = SZ 38/82 European... mehr lesen...
Norm: EKHG §2KFG 1955 §1 Abs3KFG 1967 §1 Abs4KraftfVerkG §7 IeZPO §190 C1
Rechtssatz: Auch in Kraftfahrzeughaftpflichtsstreitigkeiten ist gemäß § 1 Abs 3 KFG 1955 vorzugehen. Entscheidungstexte 2 Ob 256/59 Entscheidungstext OGH 03.06.1959 2 Ob 256/59 Veröff: ZVR 1960/23 S 19 2 Ob 71/62 Entscheidungstext OGH 02.03.1962 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: EKHG §2RHG §1
Rechtssatz: Fabrikbahnen sind Eisenbahnen im Sinne des § 1 RHG, wenn ihr Betrieb gleichartige Gefahren mit sich bringt wie der Betrieb der dem allgemeinen Verkehr dienenden Eisenbahnen. BGH vom 27.04.1956, VI ZR 24/55 (Ergangen zu § 1 RHG); Veröff: VersR 1956,35 = RspNr S 776 Entscheidungstexte 2 Ob 540/57 Entscheidungstext OGH 05.03.1958 2 Ob 540/57 Veröf... mehr lesen...
Der Kläger, der während der Benützung eines der beklagten Partei gehörigen Sesselliftes verletzt worden war, begehrte von dieser einen Betrag von 10.410 S als Schmerzengeld und einen weiteren von 10.389 S als Ersatz für Verdienstentgang sowie Arzt- und Heilungskosten. Das Verfahren wurde auf den Grund des Anspruches eingeschränkt. Das Erstgericht erkannte den gesamten Anspruch dem Gründe: nach als zu Recht bestehend. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Zwischenurteil... mehr lesen...
Norm: EKHG §2RHG §1SachschadenhaftpflichtG §1
Rechtssatz: Ein Sessellift ist einer Eisenbahn gleichzuhalten. Entscheidungstexte 2 Ob 972/52 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 2 Ob 972/52 Veröff: SZ 26/75 2 Ob 944/52 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 2 Ob 944/52 Vgl; Veröff: JBl 1953,487 2 Ob... mehr lesen...
Norm: EKHG §2RHG §1
Rechtssatz: Auf ausschließlich der Unterhaltung und nicht dem Verkehr dienende bahnähnliche Einrichtungen in Vergnügungsstätten, wie Rutschbahn, Bergbahn und Talbahn und dergleichen, ist das EKHG nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 1017/37 Entscheidungstext OGH 06.12.1937 2 Ob 1017/37 Veröff: SZ 19/323 2 Ob 84/00t ... mehr lesen...