Norm: StGB §94 Abs4
Rechtssatz: Subsidiarität des Imstichlassens eines Verletzten gegenüber Verletzungsdelikten, die mit gleicher oder strengerer Strafe bedroht sind (hier: § 84 Abs 1 und Abs 2 Z 2 StGB beziehungsweise § 287 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 93/96 Entscheidungstext OGH 07.08.1996 13 Os 93/96 14 Os 49/03 Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er (1.) des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 15, 87 Abs 1 StGB, (2.) des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und (3.) des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffG schuldig erkannt wurde, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 16.Oktober 1984, GZ 10 Os 175/84-6, dem der Sachverhalt zu entnehmen ist, schon in nichtöffentlicher Sitzung zurü... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §94 Abs4
Rechtssatz: Die subsidiäre Unterlassung der erforderlichen Hilfeleistung an das Tatopfer wird auch in ihrem Schuldgehalt schon durch das primäre Verletzungsdelikt vollkommen erfaßt (vgl § 94 Abs 4 StGB). Entscheidungstexte 10 Os 175/84 Entscheidungstext OGH 06.11.1984 10 Os 175/84 European Case Law Iden... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 21. April 1980, GZ 18 E Vr 2723/79-47, wurden der am 24. Mai 1956 geborene Franz A, der am 26. Juni 1950 geborene Peter B, der am 2. August 1958 geborene Johann C und der am 25. September 1955 geborene Franz D ua zu II./ (abweichend von dem die Zufügung der nachangeführten Verletzungen als Vergehen der schweren Körperverletzung als Beteiligte (im Sinn einer Mittäterschaft) nach §§ 12, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB ... mehr lesen...
Norm: StGB §91StGB §94 Abs4
Rechtssatz: Wenn der Verletzte bei einem einheitlichen Raufhandel neben den - als objektive Bedingung der Strafbarkeit den Tatbestand nach § 91 StGB konstituierenden - schweren zusätzliche leichte Verletzungen erlitt, fallen auch diese unter den im § 94 Abs 4 StGB genannten Begriff der "Verletzung." Entscheidungstexte 9 Os 158/81 Entscheidungstext OGH 10... mehr lesen...