Norm: StGB §92
Rechtssatz: Das Zufügen von körperlichen oder seelischen Qualen wird von der Ausübung (allenfalls übertragener) Erziehungsbefugnisse nicht umfasst (vgl § 137 Abs 2 zweiter Satz ABGB). Entscheidungstexte 12 Os 112/21v Entscheidungstext OGH 18.11.2021 12 Os 112/21v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Karl M***** und Rainer M***** des Verbrechens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 2, Abs 3 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Karl M***** und Rainer M***** des Verbrechens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach Paragraph 92, Absatz 2,, Absatz 3, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie von... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marcus M***** des Verbrechens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 1 und Abs 3 letzter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marcus M***** des Verbrechens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach Paragraph 92, Absatz eins und Absatz 3, letzter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 13. Juli 2006 (in Innsbruck) ... mehr lesen...
Gründe: Nach den Sachverhaltsannahmen des Oberlandesgerichtes Graz ist Dr. Ingrid L***** dringend verdächtig, in L***** und Umgebung im Zeitraum 2001 bis 23. November 2005 ihre minderjährigen Töchter Viktoria M***** (geboren am 11. Dezember 1991) und Katharina M***** (geboren am 20. September 1988) sowie im Zeitraum 2001 bis zum 17. März 2006 auch die inzwischen volljährige Tochter Elisabeth M***** (geboren am 20. Juli 1986) dadurch vernachlässigt und psychisch sowie körperlich gequ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Sasa und Suzana J***** (richtig:) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (Suzana J***** zu A. als unmittelbare Täterin, Sasa J***** zu G. als Beteiligter durch Unterlassen nach §§ 2, 12 dritter Fall StGB) sowie - zum Teil als Beteiligte durch Unterlassen nach §§ 2, 12 dritter Fall StGB - der absichtlichen schweren Körperve... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §92StGB §206
Rechtssatz: Idealkonkurrenz zwischen § 92 StGB und Sittlichkeitsdelikten ist möglich. Entscheidungstexte 14 Os 72/05b Entscheidungstext OGH 20.09.2005 14 Os 72/05b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120175 Dokumentnummer JJR_20050920_OGH0002_... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Helmut H***** der Verbrechen (I/1) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB nF und (I/II) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall, Abs 2 erster Fall StGB aF sowie (I/III) des Vergehens (richtig: jeweils mehrerer Vergehen) des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach ... mehr lesen...
Norm: StGB §92
Rechtssatz: Der Begriff der Fürsorge umfasst alle Rechtsverhältnisse, welche die Verpflichtung begründen, für das körperliche oder geistig-seelische Wohl der geschützten Person zu sorgen, wobei diese Pflicht auf Gesetz, behördlichem Auftrag oder Vertrag beruhen kann. Der Begriff der Obhut reicht insofern über jenen der Fürsorge hinaus, als davon auch alle faktisch bestehenden Schutzverhältnisse erfasst werden, durch die jemand - ... mehr lesen...
Norm: StGB §92
Rechtssatz: Die Schwiegertochter trifft grundsätzlich keine im Gesetz begründete Pflicht zur Fürsorge gegenüber ihrer Schwiegermutter. Entscheidungstexte 14 Os 104/95 Entscheidungstext OGH 29.08.1995 14 Os 104/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093083 Dokumentnumme... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Nandor V***** wurde - ebenso wie die Mitangeklagte Andrea K***** (sen.) - des Verbrechens des Quälens eines Unmündigen (vollständige Deliktsbenennung laut Marginalrubrik: "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen") nach § 92 Abs. 1 und Abs. 3 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 19.November 1989 bis 11. Jänner 1990 in Baden im einverständlichen Zusammenwirken mit Andrea K***** (sen.) in mehreren A... mehr lesen...
Norm: StGB §92StGB §212
Rechtssatz: Mit dem Begriff der "Obhut" des § 92 StGB wird in gleicher Weise wie dem der "Aufsicht" des § 212 StGB eine Beziehung erfasst, die nicht auf einer bestimmten Rechtsgrundlage beruht, sondern faktischen Lebensverhältnissen entspricht, die nach heute allgemein herrschender Auffassung auch eine sittliche Verpflichtung begründen können. Demnach kann auch ein Angehörigenverhältnis gemäß § 72 Abs 2 StGB die Verpflic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Christine W*** und Rene Alfred P*** des Verbrechens des Quälens und Vernachlässigens eines Unmündigen und Wehrlosen nach § 92 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 dritter Fall StGB, P*** als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in Wien, und zwar I. "Christine W*** in der Zeit von Oktober 1978 bis 7.März 1984 1. ihrer am 14. März 1973 geborenen Tochter Michaela W***, die ihrer Fürsorge unterstand, das 18. Leb... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §92
Rechtssatz: Aus der Lebensgemeinschaft allein kann eine die (spezifisch rechtsgutbezogene) persönliche Erfolgsabwendungspflicht begründende Garantenstellung (Obhutsgarantie) gegenüber Kindern der Lebensgefährtin nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 9 Os 111/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 9 Os 111/86 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem einstimmigen Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde die am 27.Oktober 1961 geborene Maria H*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (A), des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs. 1 und Abs. 2 (erster bis dritter Fall) StGB (B) und des Vergehens des Quälens eines Unmündigen, Jugendlichen und Wehrlosen nach dem § 92 Abs. 1 StGB (C) schuldig erkannt. Darnach tötete sie am 16.Feber 1984 in Reichraming - als u... mehr lesen...
Norm: StGB §92
Rechtssatz: Idealkonkurrenz mit Körperverletzung nur bei höherer Strafdrohung. Entscheidungstexte 11 Os 89/86 Entscheidungstext OGH 16.09.1986 11 Os 89/86 Veröff: SSt 57/66 = JBl 1987,259 14 Os 6/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 14 Os 6/92 14 Os 66/14h Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §92
Rechtssatz: 1) Abs 1 kann auch durch Unterlassung begangen werden (§ 2 StGB). 2) Abs 1 ist im Verhältnis zu Abs 2 lex specialis. Entscheidungstexte 10 Os 106/84 Entscheidungstext OGH 10.07.1984 10 Os 106/84 Veröff: SSt 55/46 = EvBl 1985/18 S 52 11 Os 89/86 Entscheidungstext OGH 16.09.1986 11 Os 89/8... mehr lesen...
Gründe: 1.) Zur Beschwerde des Angeklagten Franz A: Mit Beschluß des Vorsitzenden des Jugendschöffengerichtes Linz vom 8. Juni 1982, ON. 19 d.A., wurde die vom Verteidiger des jugendlichen Angeklagten - nach rechtzeitiger Anmeldung der Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung am 30.November 1981 gegen das am 26. November 1981 verkündete Urteil des Jugendschöffengerichtes Linz (vgl. ON. 12 d.A.) schriftlich ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde, ON. 14 d.A., gemäß § 285 a Z.... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §92
Rechtssatz: Generalpräventive Erwägungen sprechen gegen einen bedingten Strafnachlaß bei schweren Kindesmißhandlungen. Entscheidungstexte 12 Os 86/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 12 Os 86/79 11 Os 161/95 Entscheidungstext OGH 28.11.1995 11 Os 161/95 Vgl auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 17.Mai 1941 geborene Hausfrau Hilde A des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 1, 86 StGB schuldig erkannt und nach § 86 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Jahren verurteilt. Bei der Strafzumessung wurde als erschwerend angenommen, daß die Tat an einem für jede Erziehungshandlung untauglichen Objekt, nämlich an einem Säugling begangen und dabei die Wehr- und Hilflosigkeit des Opfers a... mehr lesen...
Norm: StGB §92StGB §99 F
Rechtssatz: Zum Begriff "Qual". Entscheidungstexte 10 Os 131/78 Entscheidungstext OGH 18.10.1978 10 Os 131/78 Veröff: SSt 49/53 12 Os 101/82 Entscheidungstext OGH 29.07.1982 12 Os 101/82 Vgl; Beisatz: Erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefinden durch länger fortdauernde oder sich wiederholende Schmerzen,... mehr lesen...
Norm: StGB §82 Abs2StGB §92StGB §93StGB §312
Rechtssatz: Obhut verlangt ein faktisches Schutzverhältnis oder Betreuungsverhältnis zwischen Täter und Opfer, letzteres unterliegt dabei - zumindest vorübergehend - der Beaufsichtigung, Betreuung und Überwachung des Täters, den infolge der besonderen konkreten - tatsächlichen oder rechtlichen - Umstände eine Beistandspflicht und Beaufsichtigungspflicht gegenüber dem Schutzbefohlenen trifft. ... mehr lesen...
Norm: StGB §92StGB §93
Rechtssatz: Das Obhutsverhältnis (hier: des Stiefvaters) ist von der allenfalls einen anderen (primär) treffenden Fürsorgepflicht (hier: der Kindesmutter) unabhängig. Entscheidungstexte 12 Os 29/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 12 Os 29/77 Veröff: SSt 48/29 14 Os 3/91 Entscheidungstext OGH 12.03... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IFStGB §2 AStGB §92
Rechtssatz: Die Ausübung der väterlichen Gewalt über das Kind durch den Vater, entbindet die Mutter nicht, ihrerseits alles zur Abwehr von Schäden für die Gesundheit und die körperliche und seelische Entwicklung des Kindes zu unternehmen. Entscheidungstexte 12 Os 114/76 Entscheidungstext OGH 19.10.1976 12 Os 114/76 ... mehr lesen...