Norm: StGB §84 Abs3
Rechtssatz: Erhebliche Gewalt im Sinn dieser Gesetzesstelle liegt bereits dann vor, wenn beachtliche physische Kraft in einer Weise eingesetzt wird, die beträchtliche Verletzungen und/oder erhebliche Schmerzen verursachen soll. Demgemäß ist der Tatbestand nicht schon deshalb zu verneinen, wenn solche Folgen nicht eingetreten sind. Maßgeblich sind vielmehr die Handlungsmodalitäten selbst. Entscheidungstext... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Mag. Franz H***** (richtig, weil § 216 Abs 2 vierter Fall eine Subsumtionseinheit, ähnlich derjenigen des § 84 Abs 3 StGB, für gleichzeitiges Ausnützen mehrerer Prostituierter enthält [vgl Ratz in WK2 Vorbem §§ 28-31 Rz 15, Burgstaller/Fabrizy aaO § 84 Rz 80; vgl auch Philipp aaO § 216 Rz 26, L/St § 216 Rz 18]:) des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 vierter Fall StGB (idF vor dem StRÄG 2004) schuldig erkannt (I), ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 FStGB §84 Abs3StGB §216 Abs2
Rechtssatz: § 216 Abs 2 vierter Fall StGB enthält eine Subsumtionseinheit, ähnlich derjenigen des § 84 Abs 3 StGB, für gleichzeitiges Ausnützen mehrerer Prostituierter. Entscheidungstexte 13 Os 65/06t Entscheidungstext OGH 23.08.2006 13 Os 65/06t 14 Os 151/11d Entscheidungstext OGH 15.0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Teilfreispruch und einen Verfolgungsvorbehalt nach § 263 Abs 2 StPO enthaltenden Urteil wurde Galith G***** des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB (I.), des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2, 15 StGB (II.), des Vergehens der versuchten Entwendung nach §§ 15, 141 Abs 1 StGB (III.) sowie des Vergehens nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: ... mehr lesen...
Norm: StGB §31 Abs1StGB §29StGB §84 Abs3
Rechtssatz: § 31 StGB soll lediglich eine Schlechterstellung jenes Täters verhindern, über dessen mehrere Straftaten in zeitlich getrennten Urteilen trotz Sanktionierungsmöglichkeit in einem einzigen entschieden wurde. Diese Bestimmung erlaubt nicht, Sachverhaltselemente aus dem Vorurteil zur
Begründung: der Strafbarkeit oder einer Qualifikation (etwa iS einer Zusammenrechnung nach § 29 StGB oder nach § ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs3
Rechtssatz: Damit von selbständigen Taten gesprochen werden kann, muss es sich um verschiedene, zeitlich und aktionsmäßig getrennte, jeweils abgeschlossene Ereignisse handeln, wobei jedoch das Opfer immer dasselbe sein kann. Liegt hingegen ein einheitliches, wenngleich in mehreren Phasen ablaufendes Tatgeschehen vor, in dessen Verlauf mehrere Körperverletzungen zugefügt werden, so wird nur eine einzige Tat begangen, womit de... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs3 IStGB §142 Abs2 GaStGB §201 Abs1
Rechtssatz: Während - jeweils unter Anlegung eines objektiv-individualisierenden Maßstabes - unter einer nicht qualifizierten ("normalen") Gewalt der Einsatz nicht ganz unerheblicher physischer Kraft zur Verhinderung oder Überwindung eines geleisteten Widerstandes, unter einer "erheblichen Gewalt" (§ 84 Abs 3; § 142 Abs 2 StGB) eine beachtliche physische Kraft zu verstehen ist, die in vehemen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde der am 29.April 1962 geborene Christian G*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 (zu ergänzen: Abs 1 - siehe Urteil, S 16), 84 Abs 3 StGB (Punkt I./ des Urteilssatzes), des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 2 StGB (Punkt II./ des Urteilssatzes) und des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs3 I
Rechtssatz: Starke Faustschläge oder Fußtritte gegen
Kopf: und Körper des Opfers entsprechen durchaus dem Merkmal erheblicher Gewalt. Entscheidungstexte 13 Os 66/90 Entscheidungstext OGH 19.07.1990 13 Os 66/90 14 Os 102/97 Entscheidungstext OGH 27.01.1998 14 Os 102/97 Vgl auch ... mehr lesen...