Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zivorad R***** mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF (II) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (III) sowie mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Demnach hat er Wien Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zivorad R***** mehrerer Verbrec... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2FinStrG §31StGB §57ffStGB §58 Abs3 Z3
Rechtssatz: Ob eine Tat verjährt ist, richtet sich grundsätzlich nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden Recht, nach früherem Recht nur dann, wenn die Verjährung bereits unter dessen Geltung eingetreten war. Ein dem Ausscheiden einer Verjährungsnorm aus dem Rechtsbestand nachfolgender Zeitablauf hat bei dem die außer Kraft getretene Verjährungsbestimmung betreffenden Günstigkeitsve... mehr lesen...
Gründe: Srdan B***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1, 130 erster und vierter Fall, 15 StGB (A) sowie des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Srdan B***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins,, 130 erster und vi... mehr lesen...
Gründe: Johann G***** wurde mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I/A) und nach § 201 Abs 2 und Abs 3 "zweiter" - ersichtlich gemeint: erster - Fall StGB (II/A), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I/B und III/A), der Unzucht mit Unmündigen nach § "2017" (richtig: § 207) Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB aF (IV/A) und der v... mehr lesen...
Norm: MRK Art7 Abs1StGB §58 Abs3 Z3
Rechtssatz: Nach der laut BGBl I 1998/153 mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 1998 normierten Bestimmung des § 58 Abs 3 Z 3 StGB wird die Zeit bis zur Erreichung der Volljährigkeit des Verletzten einer strafbaren Handlung nach §§ 201, 202, 205, 206, 207, 212 oder 213 StGB in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Diese Regelung ist auch auf vor ihrem Inkrafttreten begangene Straftaten anzuwenden, wenn deren Straf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Siegfried D***** der Verbrechen (1) des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und (2) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB "jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes vom 23. 1. 1974" schuldig erkannt. Demnach wird ihm zur Last gelegt, "zu nicht näher bekannten Zeitpunkten in den Jahren 1986 bis 1989 in Geistthal, Bezirk Voitsberg (1) mit der am 26. 5. 1976 geborenen, unmündigen Martina S***... mehr lesen...
Norm: MRK Art7 Abs1StGB §58 Abs3 Z3
Rechtssatz: Nach der laut BGBl I 1998/153 mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 1998 normierten Bestimmung des § 58 Abs 3 Z 3 StGB wird die Zeit bis zur Erreichung der Volljährigkeit des Verletzten einer strafbaren Handlung nach §§ 201, 202, 205, 206, 207, 212 oder 213 StGB in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Diese Regelung ist auch auf vor ihrem Inkrafttreten begangene Straftaten anzuwenden, wenn deren Straf... mehr lesen...
Gründe: Die Rechtsanwältin Dr. Ute M***** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Die Rechtsanwältin Dr. Ute M***** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie am 19. Dezember 1985 in Klagenfurt ein Gut, das ihr anvertraut worden ist, und zwar 537.950,91 S Bargeld, ihrer Klientin Maria O***** durch Realisieren des Sparbuche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (und auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch beinhaltenden) Urteil wurde Franz G***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (1.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall a.F StGB (2.) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (3.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses n... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Den Fortlauf der Verjährungsfrist hemmende Gerichtsanhängigkeit tritt auch in den Fällen unmittelbarer Anklagen (oder Strafanträge beziehungsweise Anträge auf Bestrafung) wie auch bei einem (unmittelbaren) Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung erst mit der ersten strafgerichtlichen Aktivität gegen einen bestimmten Täter ein. Entscheidungstexte 11 Os 1/93 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am gleichen Tag in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 22.Oktober 1987, GZ 13 Vr 2175/85-52, das auch einen Freispruch des Angeklagten Wolfgang Oskar G***** enthält, wurden Johann K***** und Manfred Christoph P***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie im Zeitraum Ende 1983 bis Dezember 1985 in Steinhaus, Wien und anderen Orten... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Gerichtsanhängigkeit nach § 58 Abs 3 Z 2 StGB tritt mit der ersten, einen richterlichen Willen zur strafrechtlichen Verfolgung einer bestimmten Person als Täter dokumentierenden gerichtlichen Maßnahme ein (SSt 52/4 = ÖJZ-LSK 1981/68), wozu zwar nicht eine - wenngleich auf richterliche Anordnung erfolgte - Registereintragung zählt (RZ 1981/29; EvBl 1979/18; SSt 49/51 = JBl 1978,547 ua), wohl aber die Beischaffu... mehr lesen...
Gründe: I./ Gegen den vormaligen Leiter der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung (im folgenden kurz: B***) Hofrat DDr. Friedrich P*** wurden beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 25 c Vr 7007/88 (früher 25 c Vr 442/84) Vorerhebungen wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach §§ 288 Abs. 1 und 2, 289, 292 Abs. 1 und 2, 223 Abs. 2, 224 sowie 302 Abs. 1 StGB geführt. Das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz hatte angezeigt, es ... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Gerichtsanhängigkeit nach § 58 Abs 3 Z 2 StGB tritt mit der ersten, einen richterlichen Willen zur strafrechtlichen Verfolgung einer bestimmten Person als Täter dokumentierenden gerichtlichen Maßnahme ein (SSt 52/4 = ÖJZ-LSK 1981/68), wozu zwar nicht eine - wenngleich auf richterliche Anordnung erfolgte - Registereintragung zählt (RZ 1981/29; EvBl 1979/18; SSt 49/51 = JBl 1978,547 ua), wohl aber die Beischaffu... mehr lesen...
Gründe: Marianne T*** brachte am 11. September 1985 beim Bezirksgericht Klagenfurt (AZ 13 U 1400/85) eine Privatanklage gegen Paul G*** und Cäcilia G*** wegen übler Nachrede ein, weil die Genannten in ihrer gegen sie erhobenen Besitzstörungs- und Unterlassungsklage (AZ 7 C 390/85 des Bezirksgerichtes Klagenfurt) behauptet hatten, die Privatanklägerin übe in ihrer Eigenschaft als Hausbesorgerin ein Terrorregime gegenüber den Kindern der Wohnungseigentümergemeinschaft Fischlstraße 1... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.Jänner 1948 geborene Pensionist Erich K*** wurde vom Bezirksgericht für Strafsachen Graz des Vergehens der öffentlichen unzüchtigen Handlungen nach § 218 StGB, begangen in zwei Fällen am 25. Februar 1985 und am 30.April 1986 in Graz, schuldig erkannt und hiefür zu einer gemäß § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt (Protokolls- und Urteilsvermerk). Rechtliche Beurteilung... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2StPO §38 Abs1
Rechtssatz: Aus § 38 Abs 1 StPO, wonach die Einbringung der Anklageschrift oder des Antrags auf Einleitung der Voruntersuchung die Folge hat, daß der bisherige Verdächtige fortan als Beschuldigter anzusehen ist, ergibt sich, daß bereits das Einlangen derartiger Anträge (hier: Bestrafungsantrag) beim (Bezirksgericht) Gericht die Gerichtshängigkeit (§ 58 Abs 3 Z 2 StGB) begründet. Ansonst tritt Gerichtshängigke... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2StPO §38 Abs1
Rechtssatz: Aus § 38 Abs 1 StPO, wonach die Einbringung der Anklageschrift oder des Antrags auf Einleitung der Voruntersuchung die Folge hat, daß der bisherige Verdächtige fortan als Beschuldigter anzusehen ist, ergibt sich, daß bereits das Einlangen derartiger Anträge (hier: Bestrafungsantrag) beim (Bezirksgericht) Gericht die Gerichtshängigkeit (§ 58 Abs 3 Z 2 StGB) begründet. Ansonst tritt Gerichtshängigke... mehr lesen...
Norm: StGB §28 AStGB §57 Abs1StGB §57 Abs2StGB §57 Abs3StGB §58 Abs1StGB §58 Abs2StGB §58 Abs3 Z2StPO §34 Abs2 AStPO §92 Abs1StPO §207 Abs2 Z2StPO §260 Abs1 Z1StPO §262StPO §267 A
Rechtssatz: Begriff der Tat in §§ 28, 57 Abs 2, 58 Abs 3 Z 2 StGB, §§ 207 Abs 2 Z 2, 260 Abs 1 Z 1, 262, 267 StPO. Der Begriff Tat im § 58 StGB ist bedeutungsgleich mit jenem in § 28 StGB, §§ 207 Abs 2 Z 2 Ende, 260 Abs 1 Z 1, 262 Ende, 267 StPO. Es ist darunter jenes... mehr lesen...
Gründe: Am 26.Oktober 1986 kam es auf der Bundesstraße (B) 303 im Ortsgebiet von Scheideldorf zum Zusammenstoß zweier von Franz R*** und Josef B*** gelenkter Personenkraftwagen, wodurch B*** leichte Verletzungen (Prellungen und Hautabschürfungen an beiden Unterschenkeln mit einer Gesundheitsschädigung und Berufsunfähigkeit von mehr als dreitägiger Dauer - siehe Seite 66 f der Akten U 237/86 des Bg. Allentsteig) erlitt. Helene S***, welche im Wagen B*** mitgefahren war, hat bei ihr... mehr lesen...
Norm: StGB §28 AStGB §57 Abs1StGB §57 Abs2StGB §57 Abs3StGB §58 Abs1StGB §58 Abs2StGB §58 Abs3 Z2StPO §34 Abs2 AStPO §92 Abs1StPO §207 Abs2 Z2StPO §260 Abs1 Z1StPO §262StPO §267 A
Rechtssatz: Begriff der Tat in §§ 28, 57 Abs 2, 58 Abs 3 Z 2 StGB, §§ 207 Abs 2 Z 2, 260 Abs 1 Z 1, 262, 267 StPO. Der Begriff Tat im § 58 StGB ist bedeutungsgleich mit jenem in § 28 StGB, §§ 207 Abs 2 Z 2 Ende, 260 Abs 1 Z 1, 262 Ende, 267 StPO. Es ist darunter jenes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gustav K***, Robert G*** und Wilhelm S*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, Wilhelm S*** als Beteiligter gemäß § 11 (dritter Fall) FinStrG, schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben in Hörsching 1. Gustav K*** und Robert G*** als Geschäftsführer der Firma D*** GmbH vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Abgabenverkürzung in nacha... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31 Abs4 litbStGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Beischaffung von Strafregisterauskünften betreffend Verdächtige (einer bestimmten gerichtlich strafbaren Handlung) bewirkt (jedenfalls) die Anhängigkeit des Strafverfahrens bei Gericht. Entscheidungstexte 14 Os 42/88 Entscheidungstext OGH 30.11.1988 14 Os 42/88 Veröff: SSt 59/90 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31 Abs4 litbStGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Beischaffung von Strafregisterauskünften betreffend Verdächtige (einer bestimmten gerichtlich strafbaren Handlung) bewirkt (jedenfalls) die Anhängigkeit des Strafverfahrens bei Gericht. Entscheidungstexte 14 Os 42/88 Entscheidungstext OGH 30.11.1988 14 Os 42/88 Veröff: SSt 59/90 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 35jährige Franz P*** (zu den Punkten 1. und 2. des Urteilssatzes) des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 202 Abs. 1, 15 StGB, (zu 3. und 4.) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB, (zu 5.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und (zu 6.) der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Gerichtsanhängigkeit ist schon gegeben, sobald das Gericht (etwa im Rahmen von Vorerhebungen) gegen den Täter wegen einer bestimmten Straftat eine - den gerichtlichen Verfolgungswillen dokumentierende - Maßnahme getroffen hat. Entscheidungstexte 14 Os 75/87 Entscheidungstext OGH 22.07.1987 14 Os 75/87 ... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2
Rechtssatz: Gerichtsanhängigkeit ist schon gegeben, sobald das Gericht (etwa im Rahmen von Vorerhebungen) gegen den Täter wegen einer bestimmten Straftat eine - den gerichtlichen Verfolgungswillen dokumentierende - Maßnahme getroffen hat. Entscheidungstexte 14 Os 75/87 Entscheidungstext OGH 22.07.1987 14 Os 75/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 2.April 1984, GZ 25 Vr 3187/83-14, wurde Johann G*** des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, jedoch von zwei weiteren Anklagevorwürfen in Richtung des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Als Faktum 2/ dieser Fälschungsvorwürfe war ihm angelastet worden, er habe in der Zeit vom 18.Dezember 1982 bis zum 22.Juni 1983 in Leutasch und Innsbruck eine g... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2StPO §355
Rechtssatz: Zur Gerichtsanhängigkeit im Wiederaufnahmsverfahren. Entscheidungstexte 10 Os 47/87 Entscheidungstext OGH 31.03.1987 10 Os 47/87 Veröff: SSt 58/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0092079 Dokumentnummer JJR_19870331_OGH0002_0100... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs3 Z2StPO §355
Rechtssatz: Zur Gerichtsanhängigkeit im Wiederaufnahmsverfahren. Entscheidungstexte 10 Os 47/87 Entscheidungstext OGH 31.03.1987 10 Os 47/87 Veröff: SSt 58/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0092079 Dokumentnummer JJR_19870331_OGH0002_0100... mehr lesen...